Entlastungspaket, Bürgergeld, Freibeträge - was ändert sich 2023?
Düsseldorf (ots) - Wir erleben buchstäblich umwälzende Zeiten mit mehreren
ernsten Krisen gleichzeitig - und einer Inflation, die noch vor wenigen Jahren
kaum jemand für möglich gehalten hätte. Nicht nur aus diesem Grund gibt es im
kommenden Jahr bei Steuern, Finanzen und vielen weiteren Regelungen kleinere und
größere Neuerungen. Was diese Veränderungen jeweils für bestimmte
Bevölkerungsgruppen bedeuten, haben Finanzexpert*innen der TARGOBANK einmal
zusammengestellt.
Familien
Das Kindergeld steigt ab Januar 2023 für Kinder auf 250 Euro - das sind jeweils
31 Euro mehr für die ersten beiden Kinder und 25 Euro für das dritte Kind.
Einkommensteuerpflichtige Eltern profitieren außerdem von dem um 404 Euro auf
jährlich 8.952 Euro erhöhten Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages
für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf).
Für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wird der Höchstbetrag des
Kinderzuschlags zum Januar 2023 von 229 Euro auf 250 Euro monatlich erhöht.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von 10.347 Euro auf 10.908 Euro
steigen. Eine Steuerersparnis kann sich auch durch die Homeoffice-Pauschale
ergeben, die bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro - 5 Euro je Arbeitstag -
auf die Werbungskosten anrechenbar ist. Um die sogenannte kalte Progression zu
verringern, werden auch die Grenzen, bei denen der jeweils nächsthöhere
Einkommensteuersatz greift, nach oben verschoben. Zustimmung findet dieser
Ansatz bei TARGOBANK-Chefvolkswirt Otmar Lang: "Es ist richtig, die kalte
Progression und die Erhöhung der Freibeträge jetzt anzupacken. So können
Arbeitnehmende mehr Geld in der Tasche haben, ohne dafür horrende Lohnerhöhungen
fordern zu müssen - und damit eine Lohn-Preis-Spirale auszulösen, die die
gegenwärtige Inflation zusätzlich anheizen würde."
Allerdings sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vielfach mit höheren
Beitragskosten konfrontiert: So steigt der Zusatzbetrag für die gesetzliche
Krankenkasse von 1,3 auf 1,6 Prozent des Bruttoeinkommens, die Hälfte davon
entrichten die Arbeitnehmenden. Auch die Beiträge für die
Arbeitslosenversicherung steigen um 0,1 auf 2,6 Prozent. Schließlich erhöhen
sich auch die Kosten für die Rentenversicherung - hier steigen die Beiträge um
einen Zehntel Prozentpunkt auf 18,7 Prozent. Abgemildert wird dies für viele
aber dadurch, dass ab 2023 die Rentenbeiträge voll steuerlich absetzbar sind.
Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die krank werden, müssen dem
Arbeitgeber ab Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier
mehr vorlegen. Diese Daten übermitteln die Krankenkassen nun direkt auf
digitalem Wege. Bei Privatversicherten hat die bisherige Regelung Bestand.
Arbeitsuchende, Geringverdienende und Erwerbslose
Für Beschäftigte in Niedriglohnbereichen hat sich der Mindestlohn bereits im
Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Haushalte mit niedrigem Einkommen können ab
Anfang 2023 im Schnitt mit 370 Euro Wohngeld rechnen. Wegen der gestiegenen
Energiekosten ist es von durchschnittlich 177 Euro um rund 190 Euro erhöht
worden. Während das Wohngeld bisher rund 600.000 Haushalte beziehen konnten,
verändern sich die Einkommensgrenzen durch die Wohngeldreform zum Januar 2023
so, dass rund zwei Millionen Haushalte in dessen Genuss kommen können.
Aus dem Arbeitslosengeld II, besser bekannt als "Hartz 4", soll ab Januar 2023
das Bürgergeld werden. Dazu ist eine Erhöhung der Regelsätze vorgesehen. Die
Freibeträge für Hinzuverdienste würden von 20 auf 30 Prozent steigen. Günstigere
Regelungen gäbe es auch, was die Einbeziehung von Ersparnissen oder der eigenen
Immobilie auf den Bezug des Bürgergelds betrifft. Arbeitslose hätten so eine
längere Schonzeit, bis womöglich das Eigenheim verkauft werden muss. Zudem soll
Weiterbildung besser gefördert, und bisher gängige Sanktionen abgemildert
werden. Insbesondere wegen der Vergrößerung des Spielraums beim Schonvermögen
haben CDU und CSU mit ihrer Bundesratsmehrheit Widerstand gegen das Bürgergeld
angekündigt. Zu welcher politischen Lösung es, gegebenenfalls durch den
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, in diesem Konflikt kommen
könnte, ist gegenwärtig noch nicht klar.
Auszubildende und Studierende
Im Zuge der BAföG-Reform haben sich für Studierende Freibeträge und Bedarfssätze
ab dem Wintersemester 22/23 deutlich erhöht. Der Höchstsatz liegt jetzt bei 934
EUR inkl. Zuschläge. Bisher ließen sich 290 Euro durch Jobben verdienen, ohne
dass dies Auswirkungen auf die Höhe des bezogenen BAFöG hatte, ab Januar steigt
die Grenze auf 330 Euro.
Im Zuge des dritten Entlastungspaketes zur Abmilderung der gestiegenen
Lebenshaltungskosten hat die Bundesregierung eine Einmalzahlung in Höhe von 200
Euro für Studierende angekündigt, die Anfang 2023 ausgezahlt werden soll.
Otmar Lang, Chefvolkswirt der TARGOBANK, sieht das als einen guten Impuls: "An
der Richtigkeit der Einsicht von Benjamin Franklin, dass die Investition in
Wissen die besten Zinsen bringt, hat sich nichts geändert. Deshalb lohnt es
sich, Studierende spürbar zu unterstützen. Es muss grundsätzlich noch mehr in
unser Bildungssystem investiert werden, vor allem in die Digitalisierung der
Schulen."
Rentnerinnen und Rentner
Kurz vor dem Jahreswechsel, noch im Dezember 2022, sollen Rentnerinnen und
Rentner eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Von
der Anhebung des Einkommensteuerfreibetrags profitieren auch viele Ruheständler.
Die Erhöhung führt dazu, dass oft gar keine Einkommensteuer mehr fällig ist.
Sparen und Kapitalanlage
Bisher lag der Freibetrag für Kapitalerträge Alleinstehender bei 801 Euro, 2023
steigt er auf 1.000 Euro. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Die darüber
liegenden Erträge werden wie bisher pauschal mit 25 Prozent versteuert -
gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sinnvoll ist
es, früher erteilte Freistellungsaufträge an die neue Situation anzupassen -
auch wenn man zu viel abgeführte Kapitalertragsteuer man nach der
Steuererklärung zurück erhält.
Auch für Otmar Lang, Chefvolkswirt der TARGOBANK, ein wichtiges Thema: "Die
Anhebung des Freibetrags für Kapitalerträge war überfällig und setzt so einen
wichtigen Anreiz für Geldanleger. Wer nichts auf die hohe Kante legt, muss bei
der absehbaren Entwicklung des Rentenniveaus damit rechnen, sich irgendwann
stark einschränken zu müssen."
Hausbesitz und Miete
Wer Gas zum Heizen und für warmes Wasser nutzt, muss in diesem Winter tiefer in
die Tasche greifen. Etwas abgemildert wird dies durch den am 1. Oktober 2022
(bis März 2024) gesenkten Mehrwertsteuersatz für Gas von 19 auf 7 Prozent.
Die hauptsächliche Entlastung bei den Heizkosten soll die sogenannte
Gaspreisbremse bewirken, für die der Staat ein Volumen von bis zu 200 Milliarden
Euro bereitstellen will. Zunächst übernimmt der Staat anstelle der Fernwärme-
oder Gasverbraucher die Dezember-Abschlagszahlung . Bei der Festlegung des
Abschlags soll nicht nur die bisherige Verbrauchsmenge, sondern auch der im
Dezember geltende Gaspreis herangezogen werden.
Zurzeit ist geplant, dass der Gaspreis für Privathaushalte ab dem kommenden Jahr
auf zwölf Cent pro Kilowattstunde (Fernwärme 9,5 Cent) gedeckelt wird -
allerdings nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Für die letzten 20 Prozent soll
der Versorger den jeweils aktuellen Gaspreis abrechnen. Bei Mieterinnen und
Mietern, die kein direktes Vertragsverhältnis mit einem Versorgungsunternehmen
haben, wirken sich diese Effekte erst bei der nächsten jährlichen
Heizkostenabrechnung durch die Hausverwaltung aus.
Ähnlich wie beim Gas können die Haushalte auch bei der Elektrizität 80 Prozent
der im Vorjahr bezogenen Energiemenge zu einem nach oben auf 40 Cent pro
Kilowattstunde gedeckelten Preis beziehen. Diese Strompreisbremse soll bereits
am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Feststeht außerdem, dass es künftig lukrativer wird, ein bestehendes oder
geplantes Eigenheim mit einer Photovoltaik-Anlage auszustatten: Für kleine ab
Ende Juli 2022 neu in Betrieb genommene Anlagen (bis 10 Kilowatt Leistung) mit
Eigenverbrauch ist die Einspeisevergütung von 6,24 Cent auf 8,2 Cent je
Kilowattstunde gestiegen. Bisher galt die Regelung, dass nur maximal 70 Prozent
der Nennleistung einer Photovoltaik-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist
werden dürfen. Für Anlagen, die ab 2023 neu in Betrieb genommen werden, gilt
diese Einschränkung nicht mehr.
Die Meinung von TARGOBANK-Chefvolkswirt Otmar Lang: "Dass der Staat viel Geld
zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in die Hand nimmt, ist richtig. Über
das wie viel muss man sich aber gründlich Gedanken machen. Schließlich werden
die Entlastungen ganz überwiegend nicht aus dem laufenden Haushalt beglichen,
sondern bedeuten Schulden, die später natürlich von Jüngeren zurückgezahlt
werden müssen."
Autofahren
Die planmäßige stufenweise jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung (5 Euro mehr je
Tonne) hätte zum Jahreswechsel eigentlich zu einer weiteren Verteuerung von
Benzin und Diesel führen sollen. Im Zuge des dritten Entlastungspakets hat die
Bundesregierung diese Erhöhung um ein Jahr verschoben.
Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Papier-Führerschein
bis zum 19. Januar 2023 in die neue EU-einheitliche Fahrerlaubnis im
Scheckkarten-Format umtauschen. Vor allem für Berufstätige, die das Auto nutzen,
um damit täglich zur Arbeit zu kommen, könnte sich das deutschlandweit gültige
49-Euro-Ticket rechnen. Wenn die Verkehrsverbünde alle organisatorischen Hürden
zum Jahreswechsel genommen haben, soll es zum 1. Januar 2023 eingeführt werden.
Ob das "Deutschlandticket", wie es offiziell heißen soll, für Berufspendelnde
wirklich attraktiver ist als das Auto, hängt aber auch von der Qualität der
Bahn- und Busverbindungen auf dem Arbeitsweg ab.
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Über TARGOBANK
Die TARGOBANK verfügt über mehr als 90 Jahre Erfahrung auf dem deutschen
Bankenmarkt. Sie betreut 3,6 Millionen Privat-, Geschäfts- und Firmenkunden.
Das Angebot für Privatkund*innen umfasst die Bereiche Konto & Karten, Kredit &
Finanzierung, Sparen & Geldanlage, Vermögen & Wertpapiere sowie Schutz &
Vorsorge. Angebote für Geschäfts- und Firmenkunden ergänzen ihr Geschäftsmodell:
So bietet die TARGOBANK Absatzfinanzierungen für den Einzelhandel, über die
Autobank Einkaufs- und Absatzfinanzierungen für den Kfz-Handel sowie
Finanzprodukte für Klein- und Kleinstunternehmen, Selbstständige, freiberuflich
Tätige und Gründer*innen an. Zum Leistungsspektrum im Firmenkundengeschäft
gehören Unternehmens- und Sonderfinanzierungen für den gehobenen Mittelstand
sowie Finanzierungen von Gewerbeimmobilien ebenso wie Zahlungsverkehr und
Anlageprodukte. Darüber hinaus bietet die TARGOBANK Unternehmen
Finanzierungslösungen in den Bereichen Factoring, Leasing und
Investitionsfinanzierung an.
Der Schwerpunkt im Privat-, Geschäfts- und Firmenkundengeschäft liegt auf
einfachen, attraktiven Bankprodukten, gutem Service sowie auf einer
langfristigen und nachhaltigen Entwicklung. Um nah an ihren Kund*innen zu sein,
betreibt die TARGOBANK 335 Standorte in über 250 Städten in Deutschland und ist
online sowie telefonisch im Kundencenter rund um die Uhr erreichbar. Die Bank
kombiniert somit die Vorteile einer Digitalbank mit persönlicher Beratung und
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Düsseldorf (Leasing & Investitionsfinanzierungen) und Frankfurt (Corporate &
Institutional Banking). Als Tochter der genossenschaftlichen Crédit Mutuel
Alliance Fédérale, einer der größten und finanzstärksten Banken Europas, ist die
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Weiterführende Informationen: http://www.targobank.de
Über Crédit Mutuel Alliance Fédérale
Als Allfinanzanbieter der ersten Stunde in Frankreich ist Crédit Mutuel Alliance
Fédérale mit fast 4.500 Filialen, die mehr als 29 Millionen Kund*innen betreuen,
eine führende Bank in Frankreich, die Privatpersonen, freiberuflich Tätigen vor
Ort und Unternehmen jeder Größe ein breit gefächertes Angebot an
Dienstleistungen bietet.
Als eine der stärksten europäischen Banken belief sich ihr Eigenkapital zum 31.
Dezember 2021 auf 53,2 Milliarden Euro und ihre CET1-Ratio lag bei 18,8 Prozent.
Crédit Mutuel Alliance Fédérale vereint die Crédit Mutuel Verbände Centre Est
Europe (Strasbourg), Sud-Est (Lyon), Ile-de-France (Paris), Savoie-Mont Blanc
(Annecy), Midi-Atlantique (Toulouse), Loire-Atlantique et Centre-Ouest (Nantes),
Centre (Orléans), Normandie (Caen), Dauphiné-Vivarais (Valence), Méditerranéen
(Marseille), Anjou (Angers), Massif Central (Clermont-Ferrand), Antilles-Guyane
(Fort-de-France) und Nord Europe (Lille). Zur Crédit Mutuel Alliance Fédérale
gehören auch die Caisse Fédérale de Crédit Mutuel, die Banque Fédérative du
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