Entlastungspaket, Bürgergeld, Freibeträge - was ändert sich 2023?

Düsseldorf (ots) - Wir erleben buchstäblich umwälzende Zeiten mit mehreren

ernsten Krisen gleichzeitig - und einer Inflation, die noch vor wenigen Jahren

kaum jemand für möglich gehalten hätte. Nicht nur aus diesem Grund gibt es im

kommenden Jahr bei Steuern, Finanzen und vielen weiteren Regelungen kleinere und

größere Neuerungen. Was diese Veränderungen jeweils für bestimmte

Bevölkerungsgruppen bedeuten, haben Finanzexpert*innen der TARGOBANK einmal

zusammengestellt.

Familien

Das Kindergeld steigt ab Januar 2023 für Kinder auf 250 Euro - das sind jeweils

31 Euro mehr für die ersten beiden Kinder und 25 Euro für das dritte Kind.

Einkommensteuerpflichtige Eltern profitieren außerdem von dem um 404 Euro auf

jährlich 8.952 Euro erhöhten Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages

für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf).

Für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wird der Höchstbetrag des

Kinderzuschlags zum Januar 2023 von 229 Euro auf 250 Euro monatlich erhöht.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von 10.347 Euro auf 10.908 Euro

steigen. Eine Steuerersparnis kann sich auch durch die Homeoffice-Pauschale

ergeben, die bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro - 5 Euro je Arbeitstag -

auf die Werbungskosten anrechenbar ist. Um die sogenannte kalte Progression zu

verringern, werden auch die Grenzen, bei denen der jeweils nächsthöhere

Einkommensteuersatz greift, nach oben verschoben. Zustimmung findet dieser

Ansatz bei TARGOBANK-Chefvolkswirt Otmar Lang: "Es ist richtig, die kalte

Progression und die Erhöhung der Freibeträge jetzt anzupacken. So können

Arbeitnehmende mehr Geld in der Tasche haben, ohne dafür horrende Lohnerhöhungen

fordern zu müssen - und damit eine Lohn-Preis-Spirale auszulösen, die die

gegenwärtige Inflation zusätzlich anheizen würde."

Allerdings sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vielfach mit höheren

Beitragskosten konfrontiert: So steigt der Zusatzbetrag für die gesetzliche

Krankenkasse von 1,3 auf 1,6 Prozent des Bruttoeinkommens, die Hälfte davon

entrichten die Arbeitnehmenden. Auch die Beiträge für die

Arbeitslosenversicherung steigen um 0,1 auf 2,6 Prozent. Schließlich erhöhen

sich auch die Kosten für die Rentenversicherung - hier steigen die Beiträge um

einen Zehntel Prozentpunkt auf 18,7 Prozent. Abgemildert wird dies für viele

aber dadurch, dass ab 2023 die Rentenbeiträge voll steuerlich absetzbar sind.

Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die krank werden, müssen dem

Arbeitgeber ab Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier

mehr vorlegen. Diese Daten übermitteln die Krankenkassen nun direkt auf

digitalem Wege. Bei Privatversicherten hat die bisherige Regelung Bestand.

Arbeitsuchende, Geringverdienende und Erwerbslose

Für Beschäftigte in Niedriglohnbereichen hat sich der Mindestlohn bereits im

Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Haushalte mit niedrigem Einkommen können ab

Anfang 2023 im Schnitt mit 370 Euro Wohngeld rechnen. Wegen der gestiegenen

Energiekosten ist es von durchschnittlich 177 Euro um rund 190 Euro erhöht

worden. Während das Wohngeld bisher rund 600.000 Haushalte beziehen konnten,

verändern sich die Einkommensgrenzen durch die Wohngeldreform zum Januar 2023

so, dass rund zwei Millionen Haushalte in dessen Genuss kommen können.

Aus dem Arbeitslosengeld II, besser bekannt als "Hartz 4", soll ab Januar 2023

das Bürgergeld werden. Dazu ist eine Erhöhung der Regelsätze vorgesehen. Die

Freibeträge für Hinzuverdienste würden von 20 auf 30 Prozent steigen. Günstigere

Regelungen gäbe es auch, was die Einbeziehung von Ersparnissen oder der eigenen

Immobilie auf den Bezug des Bürgergelds betrifft. Arbeitslose hätten so eine

längere Schonzeit, bis womöglich das Eigenheim verkauft werden muss. Zudem soll

Weiterbildung besser gefördert, und bisher gängige Sanktionen abgemildert

werden. Insbesondere wegen der Vergrößerung des Spielraums beim Schonvermögen

haben CDU und CSU mit ihrer Bundesratsmehrheit Widerstand gegen das Bürgergeld

angekündigt. Zu welcher politischen Lösung es, gegebenenfalls durch den

Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, in diesem Konflikt kommen

könnte, ist gegenwärtig noch nicht klar.

Auszubildende und Studierende

Im Zuge der BAföG-Reform haben sich für Studierende Freibeträge und Bedarfssätze

ab dem Wintersemester 22/23 deutlich erhöht. Der Höchstsatz liegt jetzt bei 934

EUR inkl. Zuschläge. Bisher ließen sich 290 Euro durch Jobben verdienen, ohne

dass dies Auswirkungen auf die Höhe des bezogenen BAFöG hatte, ab Januar steigt

die Grenze auf 330 Euro.

Im Zuge des dritten Entlastungspaketes zur Abmilderung der gestiegenen

Lebenshaltungskosten hat die Bundesregierung eine Einmalzahlung in Höhe von 200

Euro für Studierende angekündigt, die Anfang 2023 ausgezahlt werden soll.

Otmar Lang, Chefvolkswirt der TARGOBANK, sieht das als einen guten Impuls: "An

der Richtigkeit der Einsicht von Benjamin Franklin, dass die Investition in

Wissen die besten Zinsen bringt, hat sich nichts geändert. Deshalb lohnt es

sich, Studierende spürbar zu unterstützen. Es muss grundsätzlich noch mehr in

unser Bildungssystem investiert werden, vor allem in die Digitalisierung der

Schulen."

Rentnerinnen und Rentner

Kurz vor dem Jahreswechsel, noch im Dezember 2022, sollen Rentnerinnen und

Rentner eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Von

der Anhebung des Einkommensteuerfreibetrags profitieren auch viele Ruheständler.

Die Erhöhung führt dazu, dass oft gar keine Einkommensteuer mehr fällig ist.

Sparen und Kapitalanlage

Bisher lag der Freibetrag für Kapitalerträge Alleinstehender bei 801 Euro, 2023

steigt er auf 1.000 Euro. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Die darüber

liegenden Erträge werden wie bisher pauschal mit 25 Prozent versteuert -

gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sinnvoll ist

es, früher erteilte Freistellungsaufträge an die neue Situation anzupassen -

auch wenn man zu viel abgeführte Kapitalertragsteuer man nach der

Steuererklärung zurück erhält.

Auch für Otmar Lang, Chefvolkswirt der TARGOBANK, ein wichtiges Thema: "Die

Anhebung des Freibetrags für Kapitalerträge war überfällig und setzt so einen

wichtigen Anreiz für Geldanleger. Wer nichts auf die hohe Kante legt, muss bei

der absehbaren Entwicklung des Rentenniveaus damit rechnen, sich irgendwann

stark einschränken zu müssen."

Hausbesitz und Miete

Wer Gas zum Heizen und für warmes Wasser nutzt, muss in diesem Winter tiefer in

die Tasche greifen. Etwas abgemildert wird dies durch den am 1. Oktober 2022

(bis März 2024) gesenkten Mehrwertsteuersatz für Gas von 19 auf 7 Prozent.

Die hauptsächliche Entlastung bei den Heizkosten soll die sogenannte

Gaspreisbremse bewirken, für die der Staat ein Volumen von bis zu 200 Milliarden

Euro bereitstellen will. Zunächst übernimmt der Staat anstelle der Fernwärme-

oder Gasverbraucher die Dezember-Abschlagszahlung . Bei der Festlegung des

Abschlags soll nicht nur die bisherige Verbrauchsmenge, sondern auch der im

Dezember geltende Gaspreis herangezogen werden.

Zurzeit ist geplant, dass der Gaspreis für Privathaushalte ab dem kommenden Jahr

auf zwölf Cent pro Kilowattstunde (Fernwärme 9,5 Cent) gedeckelt wird -

allerdings nur für 80 Prozent des Verbrauchs. Für die letzten 20 Prozent soll

der Versorger den jeweils aktuellen Gaspreis abrechnen. Bei Mieterinnen und

Mietern, die kein direktes Vertragsverhältnis mit einem Versorgungsunternehmen

haben, wirken sich diese Effekte erst bei der nächsten jährlichen

Heizkostenabrechnung durch die Hausverwaltung aus.

Ähnlich wie beim Gas können die Haushalte auch bei der Elektrizität 80 Prozent

der im Vorjahr bezogenen Energiemenge zu einem nach oben auf 40 Cent pro

Kilowattstunde gedeckelten Preis beziehen. Diese Strompreisbremse soll bereits

am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Feststeht außerdem, dass es künftig lukrativer wird, ein bestehendes oder

geplantes Eigenheim mit einer Photovoltaik-Anlage auszustatten: Für kleine ab

Ende Juli 2022 neu in Betrieb genommene Anlagen (bis 10 Kilowatt Leistung) mit

Eigenverbrauch ist die Einspeisevergütung von 6,24 Cent auf 8,2 Cent je

Kilowattstunde gestiegen. Bisher galt die Regelung, dass nur maximal 70 Prozent

der Nennleistung einer Photovoltaik-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist

werden dürfen. Für Anlagen, die ab 2023 neu in Betrieb genommen werden, gilt

diese Einschränkung nicht mehr.

Die Meinung von TARGOBANK-Chefvolkswirt Otmar Lang: "Dass der Staat viel Geld

zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in die Hand nimmt, ist richtig. Über

das wie viel muss man sich aber gründlich Gedanken machen. Schließlich werden

die Entlastungen ganz überwiegend nicht aus dem laufenden Haushalt beglichen,

sondern bedeuten Schulden, die später natürlich von Jüngeren zurückgezahlt

werden müssen."

Autofahren

Die planmäßige stufenweise jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung (5 Euro mehr je

Tonne) hätte zum Jahreswechsel eigentlich zu einer weiteren Verteuerung von

Benzin und Diesel führen sollen. Im Zuge des dritten Entlastungspakets hat die

Bundesregierung diese Erhöhung um ein Jahr verschoben.

Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Papier-Führerschein

bis zum 19. Januar 2023 in die neue EU-einheitliche Fahrerlaubnis im

Scheckkarten-Format umtauschen. Vor allem für Berufstätige, die das Auto nutzen,

um damit täglich zur Arbeit zu kommen, könnte sich das deutschlandweit gültige

49-Euro-Ticket rechnen. Wenn die Verkehrsverbünde alle organisatorischen Hürden

zum Jahreswechsel genommen haben, soll es zum 1. Januar 2023 eingeführt werden.

Ob das "Deutschlandticket", wie es offiziell heißen soll, für Berufspendelnde

wirklich attraktiver ist als das Auto, hängt aber auch von der Qualität der

Bahn- und Busverbindungen auf dem Arbeitsweg ab.

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Über TARGOBANK

Die TARGOBANK verfügt über mehr als 90 Jahre Erfahrung auf dem deutschen

Bankenmarkt. Sie betreut 3,6 Millionen Privat-, Geschäfts- und Firmenkunden.

Das Angebot für Privatkund*innen umfasst die Bereiche Konto & Karten, Kredit &

Finanzierung, Sparen & Geldanlage, Vermögen & Wertpapiere sowie Schutz &

Vorsorge. Angebote für Geschäfts- und Firmenkunden ergänzen ihr Geschäftsmodell:

So bietet die TARGOBANK Absatzfinanzierungen für den Einzelhandel, über die

Autobank Einkaufs- und Absatzfinanzierungen für den Kfz-Handel sowie

Finanzprodukte für Klein- und Kleinstunternehmen, Selbstständige, freiberuflich

Tätige und Gründer*innen an. Zum Leistungsspektrum im Firmenkundengeschäft

gehören Unternehmens- und Sonderfinanzierungen für den gehobenen Mittelstand

sowie Finanzierungen von Gewerbeimmobilien ebenso wie Zahlungsverkehr und

Anlageprodukte. Darüber hinaus bietet die TARGOBANK Unternehmen

Finanzierungslösungen in den Bereichen Factoring, Leasing und

Investitionsfinanzierung an.

Der Schwerpunkt im Privat-, Geschäfts- und Firmenkundengeschäft liegt auf

einfachen, attraktiven Bankprodukten, gutem Service sowie auf einer

langfristigen und nachhaltigen Entwicklung. Um nah an ihren Kund*innen zu sein,

betreibt die TARGOBANK 335 Standorte in über 250 Städten in Deutschland und ist

online sowie telefonisch im Kundencenter rund um die Uhr erreichbar. Die Bank

kombiniert somit die Vorteile einer Digitalbank mit persönlicher Beratung und

exzellentem Service in den Filialen und bei Kund*innen zuhause.

Hauptsitz der TARGOBANK ist Düsseldorf. Deutschlandweit beschäftigt sie über

7.000 Mitarbeiter*innen. In Duisburg führt die Bank ein Kundencenter mit 2.000

Mitarbeiter*innen. Hinzu kommen Verwaltungsgebäude in Mainz (Factoring),

Düsseldorf (Leasing & Investitionsfinanzierungen) und Frankfurt (Corporate &

Institutional Banking). Als Tochter der genossenschaftlichen Crédit Mutuel

Alliance Fédérale, einer der größten und finanzstärksten Banken Europas, ist die

TARGOBANK eine sichere Partnerin für ihre Kund*innen.

Weiterführende Informationen: http://www.targobank.de

Über Crédit Mutuel Alliance Fédérale

Als Allfinanzanbieter der ersten Stunde in Frankreich ist Crédit Mutuel Alliance

Fédérale mit fast 4.500 Filialen, die mehr als 29 Millionen Kund*innen betreuen,

eine führende Bank in Frankreich, die Privatpersonen, freiberuflich Tätigen vor

Ort und Unternehmen jeder Größe ein breit gefächertes Angebot an

Dienstleistungen bietet.

Als eine der stärksten europäischen Banken belief sich ihr Eigenkapital zum 31.

Dezember 2021 auf 53,2 Milliarden Euro und ihre CET1-Ratio lag bei 18,8 Prozent.

Crédit Mutuel Alliance Fédérale vereint die Crédit Mutuel Verbände Centre Est

Europe (Strasbourg), Sud-Est (Lyon), Ile-de-France (Paris), Savoie-Mont Blanc

(Annecy), Midi-Atlantique (Toulouse), Loire-Atlantique et Centre-Ouest (Nantes),

Centre (Orléans), Normandie (Caen), Dauphiné-Vivarais (Valence), Méditerranéen

(Marseille), Anjou (Angers), Massif Central (Clermont-Ferrand), Antilles-Guyane

(Fort-de-France) und Nord Europe (Lille). Zur Crédit Mutuel Alliance Fédérale

gehören auch die Caisse Fédérale de Crédit Mutuel, die Banque Fédérative du

Crédit Mutuel (BFCM) und alle ihre Tochtergesellschaften, einschließlich CIC,

Euro-Information, Assurances du Crédit Mutuel (ACM), TARGOBANK, Cofidis,

Beobank, Banque Européenne du Crédit Mutuel (BECM), Banque de Luxembourg, Banque

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