Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Dax-160: Erneut Rückgänge
der Zielvergütung, TecDax-CEOs mit sattem Vergütungsplus
Düsseldorf (ots) - Vergütungsstudie 2022 von PwC: Starker Rückgang der
Vorstandsvergütung im SDax / Moderate Rückgänge im Dax und MDax / TecDax-CEOs
mit sattem Vergütungsplus von 15 Prozent / Neue Vergütungsoffenlegung erschwert
Vergleichbarkeit
Der Trend sinkender Vorstandsvergütung hielt auch 2021 weiter an. Im SDax ist
der Rückgang der Zielgesamtvergütung mit 40 % für Vorstandsvorsitzende (CEO) und
11 % für weitere Vorstandsmitglieder (CXO) am höchsten. Auch im Dax und MDax
sinken die Zielgesamtvergütungen. Im Dax beträgt der Rückgang etwa 11 %, im MDax
etwa 20 %. Lediglich im TecDax steigt die Vergütung ebenso wie im Vorjahr an.
Hier beträgt der Zuwachs 15 % für Vorstandsvorsitzende, während die Vergütung
der weiteren Vorstandsmitglieder nur geringfügig steigt.
Das sind einige der Ergebnisse der aktuellen Studie zur "Vorstands- und
Aufsichtsratsvergütung 2022" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft
PwC Deutschland. Die Analyse untersucht die Vergütung der Organmitglieder im
Jahr 2021 der 160 Unternehmen, die zum Stichtag, dem 31. Dezember 2021, in Dax,
MDax, SDax und TecDax gelistet waren. Die seit September 2021 veränderte
Indexzusammensetzung wird ebenfalls berücksichtigt.
"Wie bereits im vorherigen Geschäftsjahr, waren viele Dax-160 Unternehmen auch
2021 noch mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, was sich
wiederum in den Managementgehältern widerspiegelt. Es bleibt abzuwarten, wie
sich dieser Trend im Krisenjahr 2022 fortsetzt", sagt Petra Raspels, Partnerin
und Head of People & Organisation bei PwC Deutschland und Europa.
Neue Vergütungsoffenlegung führt zu erschwerter Vergleichbarkeit
Die vielleicht wichtigste Änderung zum Vorjahr ergibt sich durch die neue
Vergütungsoffenlegung im Rahmen des § 162 Aktiengesetz (AktG). Die Regelungen
kommen für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31. Dezember 2020 verbindlich zum
Einsatz.
Neben der gewährten Vergütung muss auch die "geschuldete Vergütung nach § 162
AktG" im Vergütungsbericht offengelegt werden. Eine Vergütung gilt als
"geschuldet", wenn die Gesellschaft eine rechtlich bestehende Verpflichtung
gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig ist, aber noch nicht erfüllt wurde.
Es handelt sich hierbei also um noch nicht erfüllte rechtliche Verpflichtungen.
Nach § 162 AktG entspricht die "gewährte Vergütung" nunmehr der faktisch
zugeflossenen Vergütung, die jedoch auf zwei verschiedene Arten ausgelegt werden
kann, weshalb der Vergleich zwischen Unternehmen mit unterschiedlicher
Auslegungsart nicht möglich ist. Da die neue Offenlegung erst seit dem
Berichtsjahr 2021 greift, kann ein Vergleich mit der Vergütung aus den Vorjahren
nicht durchgeführt werden. Ausschließlich die Zielgesamtvergütung kann weiterhin
auslegungsübergreifend und mit den Daten der Vorjahre verglichen werden.
Unternehmensgröße und Funktion treiben Vergütungshöhe
Generell gilt: Unternehmensgröße und Funktion innerhalb des Organs sind
weiterhin Haupttreiber der Vergütungshöhen in Organen. So verdienen
Organmitglieder des Dax mehr als Organmitglieder des MDax oder SDax. Der Median
der Zielgesamtvergütung von Vorstandsvorsitzenden im Dax liegt bei etwa 5,52
Millionen Euro und damit deutlich über dem Median weiterer Vorstandsmitglieder
im Dax, die im Median etwa 3,1 Millionen Euro verdienen.
Die veränderten Offenlegungspflichten gelten auch für die
Aufsichtsratsvergütung. Da die Zielvergütung entfällt, ist ein Vergleich mit den
Vorjahren nicht mehr möglich. Grundsätzlich nimmt die Vergütungshöhe für alle
Funktionen mit steigendem Index zu. Zudem liegt die Vergütung für
Aufsichtsratsvorsitzende, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und
Prüfungsausschussvorsitzende in allen Indizes über der weiterer
Aufsichtsratsmitglieder. Die besondere Rolle des Prüfungsausschusses zeigt sich
auch in der Vergütungshöhe. So liegt die Vergütung für
Prüfungsausschussvorsitzende in einigen Fällen sogar höher als die der
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.
Frauenanteil weiterhin gering: Anstieg lediglich im SDax
Auffällig ist, dass es weiterhin keine einzige weibliche Vorstandsvorsitzende im
Dax gibt. Der Frauenanteil der ganzjährig in ihrer Funktion als weitere
Vorstandsmitglieder tätigen Personen ist im Dax und MDax im Vergleich zum
letzten Jahr gesunken. "Erfreulich ist lediglich ein leichter Anstieg des
Frauenanteils auf CXO-Ebene im SDax. Die Werte zeigen, dass Frauen in Vorständen
börsennotierter Unternehmen noch immer nicht ausreichend vertreten sind", sagt
Petra Raspels. Die Vergütungsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen
Vorstandsmitgliedern wurden ebenfalls erfasst und finden sich in der Studie.
Auch bei den Aufsichtsratsvorsitzenden ist der Anteil der Frauen tendenziell
zurückgegangen. Auf der Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
ist der Anteil jedoch größtenteils stabil geblieben und bei den weiteren
Aufsichtsratsmitgliedern ist er in allen Indizes leicht gestiegen.
Mehr zu den PwC-Vergütungsstudien erfahren Sie hier (https://www.pwc.de/de/strat
egie-organisation-prozesse-systeme/aktuelle-verguetungsstudien.html) . Bei
Interesse an der Studie kontaktieren Sie gerne eine:n der dort aufgelisteten
Ansprechpartner:innen.
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