Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Dax-160: Erneut Rückgänge

der Zielvergütung, TecDax-CEOs mit sattem Vergütungsplus

Düsseldorf (ots) - Vergütungsstudie 2022 von PwC: Starker Rückgang der

Vorstandsvergütung im SDax / Moderate Rückgänge im Dax und MDax / TecDax-CEOs

mit sattem Vergütungsplus von 15 Prozent / Neue Vergütungsoffenlegung erschwert

Vergleichbarkeit

Der Trend sinkender Vorstandsvergütung hielt auch 2021 weiter an. Im SDax ist

der Rückgang der Zielgesamtvergütung mit 40 % für Vorstandsvorsitzende (CEO) und

11 % für weitere Vorstandsmitglieder (CXO) am höchsten. Auch im Dax und MDax

sinken die Zielgesamtvergütungen. Im Dax beträgt der Rückgang etwa 11 %, im MDax

etwa 20 %. Lediglich im TecDax steigt die Vergütung ebenso wie im Vorjahr an.

Hier beträgt der Zuwachs 15 % für Vorstandsvorsitzende, während die Vergütung

der weiteren Vorstandsmitglieder nur geringfügig steigt.

Das sind einige der Ergebnisse der aktuellen Studie zur "Vorstands- und

Aufsichtsratsvergütung 2022" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft

PwC Deutschland. Die Analyse untersucht die Vergütung der Organmitglieder im

Jahr 2021 der 160 Unternehmen, die zum Stichtag, dem 31. Dezember 2021, in Dax,

MDax, SDax und TecDax gelistet waren. Die seit September 2021 veränderte

Indexzusammensetzung wird ebenfalls berücksichtigt.

"Wie bereits im vorherigen Geschäftsjahr, waren viele Dax-160 Unternehmen auch

2021 noch mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, was sich

wiederum in den Managementgehältern widerspiegelt. Es bleibt abzuwarten, wie

sich dieser Trend im Krisenjahr 2022 fortsetzt", sagt Petra Raspels, Partnerin

und Head of People & Organisation bei PwC Deutschland und Europa.

Neue Vergütungsoffenlegung führt zu erschwerter Vergleichbarkeit

Die vielleicht wichtigste Änderung zum Vorjahr ergibt sich durch die neue

Vergütungsoffenlegung im Rahmen des § 162 Aktiengesetz (AktG). Die Regelungen

kommen für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31. Dezember 2020 verbindlich zum

Einsatz.

Neben der gewährten Vergütung muss auch die "geschuldete Vergütung nach § 162

AktG" im Vergütungsbericht offengelegt werden. Eine Vergütung gilt als

"geschuldet", wenn die Gesellschaft eine rechtlich bestehende Verpflichtung

gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig ist, aber noch nicht erfüllt wurde.

Es handelt sich hierbei also um noch nicht erfüllte rechtliche Verpflichtungen.

Nach § 162 AktG entspricht die "gewährte Vergütung" nunmehr der faktisch

zugeflossenen Vergütung, die jedoch auf zwei verschiedene Arten ausgelegt werden

kann, weshalb der Vergleich zwischen Unternehmen mit unterschiedlicher

Auslegungsart nicht möglich ist. Da die neue Offenlegung erst seit dem

Berichtsjahr 2021 greift, kann ein Vergleich mit der Vergütung aus den Vorjahren

nicht durchgeführt werden. Ausschließlich die Zielgesamtvergütung kann weiterhin

auslegungsübergreifend und mit den Daten der Vorjahre verglichen werden.

Unternehmensgröße und Funktion treiben Vergütungshöhe

Generell gilt: Unternehmensgröße und Funktion innerhalb des Organs sind

weiterhin Haupttreiber der Vergütungshöhen in Organen. So verdienen

Organmitglieder des Dax mehr als Organmitglieder des MDax oder SDax. Der Median

der Zielgesamtvergütung von Vorstandsvorsitzenden im Dax liegt bei etwa 5,52

Millionen Euro und damit deutlich über dem Median weiterer Vorstandsmitglieder

im Dax, die im Median etwa 3,1 Millionen Euro verdienen.

Die veränderten Offenlegungspflichten gelten auch für die

Aufsichtsratsvergütung. Da die Zielvergütung entfällt, ist ein Vergleich mit den

Vorjahren nicht mehr möglich. Grundsätzlich nimmt die Vergütungshöhe für alle

Funktionen mit steigendem Index zu. Zudem liegt die Vergütung für

Aufsichtsratsvorsitzende, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und

Prüfungsausschussvorsitzende in allen Indizes über der weiterer

Aufsichtsratsmitglieder. Die besondere Rolle des Prüfungsausschusses zeigt sich

auch in der Vergütungshöhe. So liegt die Vergütung für

Prüfungsausschussvorsitzende in einigen Fällen sogar höher als die der

stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Frauenanteil weiterhin gering: Anstieg lediglich im SDax

Auffällig ist, dass es weiterhin keine einzige weibliche Vorstandsvorsitzende im

Dax gibt. Der Frauenanteil der ganzjährig in ihrer Funktion als weitere

Vorstandsmitglieder tätigen Personen ist im Dax und MDax im Vergleich zum

letzten Jahr gesunken. "Erfreulich ist lediglich ein leichter Anstieg des

Frauenanteils auf CXO-Ebene im SDax. Die Werte zeigen, dass Frauen in Vorständen

börsennotierter Unternehmen noch immer nicht ausreichend vertreten sind", sagt

Petra Raspels. Die Vergütungsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen

Vorstandsmitgliedern wurden ebenfalls erfasst und finden sich in der Studie.

Auch bei den Aufsichtsratsvorsitzenden ist der Anteil der Frauen tendenziell

zurückgegangen. Auf der Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden

ist der Anteil jedoch größtenteils stabil geblieben und bei den weiteren

Aufsichtsratsmitgliedern ist er in allen Indizes leicht gestiegen.

Mehr zu den PwC-Vergütungsstudien erfahren Sie hier (https://www.pwc.de/de/strat

egie-organisation-prozesse-systeme/aktuelle-verguetungsstudien.html) . Bei

Interesse an der Studie kontaktieren Sie gerne eine:n der dort aufgelisteten

Ansprechpartner:innen.

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Gregor Damm

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