Sammelklage gegen Visa und Mastercard: Deutschen Unternehmen winken

hohe Gebührenrückzahlungen

London (ots) -

- Die Londoner Anwaltskanzlei Harcus Parker reicht Klage beim britischen

Competition Appeal Tribunal (CAT) ein

- Erhobene Gebühren rechtswidrig

- Betroffene Unternehmen aus Deutschland zur Teilnahme aufgefordert

Im Namen einer Vielzahl von europäischen Klägern wurde bei einem spezialisierten

britischen Wettbewerbsgericht eine Sammelklage gegen Visa und Mastercard

eingereicht. Die Kläger fordern Schadensersatz für unrechtmäßige Gebühren.

Harcus Parker reicht Klage beim britischen Competition Appeal Tribunal (CAT) ein

Harcus Parker (https://harcusparker.co.uk/) , eine im Vereinigten Königreich

ansässige Anwaltskanzlei für Handelsstreitigkeiten, reichte die Klage gegen Visa

und Mastercard ein. Der Fall wird vor dem Competition Appeal Tribunal (CAT), dem

britischen Spezialgericht für Wettbewerbsfälle, verhandelt. Im Rahmen der

Sammelklage fordert Harcus Parker eine Entschädigung für EWR-Unternehmen, denen

für die Annahme von Zahlungen mit Firmenkreditkarten* sowie ausländischen

Kredit- und Debitkarten multilaterale Interbankenentgelte (MIFs) in Rechnung

gestellt wurden. Die CAT hat die Klage auf ihrer Website veröffentlicht.

Multilaterale Interbankenentgelte in illegaler Höhe

Die Kanzlei Harcus Parker, die sich auf Gruppenklagen, Wettbewerbsklagen und

Sammelklagen spezialisiert hat, gibt an, dass Visa und Mastercard die Banken

gezwungen haben, MIFs in einer von beiden Großunternehmen festgelegten Höhe

zuzustimmen, die "wettbewerbs- und rechtswidrig" ist.

"Wir möchten sicherstellen, dass die betroffenen Unternehmen in der gesamten

deutschen Wirtschaft angemessen entschädigt werden. Wir setzen uns für die

Abschaffung rechtswidriger Interbankenentgelte ein. Sowohl der Europäische

Gerichtshof als auch der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs haben

diese Verbrauchergebühren für Kredit- und Debitkarten verurteilt. Kläger in

Deutschland werden feststellen, dass britische Gerichte ein hervorragender Ort

sind, um wettbewerbsrechtliche Sammelklagen mit europäischer Relevanz

einzureichen", sagte Jeremy Robinson, Partner für Wettbewerbsrecht bei Harcus

Parker.

"Die multilateralen Interbankenentgelten von Mastercard und Visa betreffen

hauptsächlich deutsche Unternehmen in der Reise-, Gastgewerbe-, Einzelhandels-

und Luxusbranche", so Robinson.

Multilaterale Interbankenentgelte machen den größten Teil der Servicegebühren

aus, die Banken von Unternehmen erheben, wenn Kunden mit ihrer Karte bezahlen.

Bei Kartenzahlungen im Ausland werden in der Regel pro 100 ausgegebenen Euro bis

zu 1,80 Euro Gebühren berechnet - Kosten, die von Unternehmen in ganz Europa

getragen werden.

Seit 2015 sind die multilateralen Interbankenentgelte für Verbraucher durch

EU-Recht auf 0,3 Prozent bei Kreditkartentransaktionen und auf 0,2 Prozent bei

Debitkarten begrenzt. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht für Kredit- und

Debitkarten von Unternehmen oder für überregionale Transaktionen. Auf diese

Umsätze wurden weiterhin Gebühren von bis zu 1,8 Prozent pro Transaktion

erhoben. Diese MIFs für Firmen- und überregionale Zahlungen sollten nach Ansicht

von Harcus Parker bei null Prozent liegen.

Unternehmen aus Deutschland zur Teilnahme aufgefordert

Deutsche Unternehmen mit einem vor Corona erzielten Jahresumsatz von 120

Millionen Euro oder mehr sind eingeladen, sich an der Forderung zu beteiligen.

Unternehmen, deren Umsatz unter diesem Schwellenwert liegt, werden automatisch

einbezogen, sofern sie keinen Widerspruch einlegen.

Der CAT wird voraussichtlich Ende 2022 oder Anfang 2023 die erste Runde des

Verfahrens anhören und dann entscheiden, ob das Anliegen zur Verhandlung

zugelassen werden kann.

Der Fall wird von einem Drittanbieter für Prozessfinanzierung, Bench Walk

Advisors, finanziert und ist vollständig versichert.

ENDE

*"Corporate Cards" sind eine Art von Geschäftskarte, manchmal auch als

Firmenkredit- oder Geschäftskreditkarte bekannt.

Weitere Informationen und Hilfe bei der Prüfung, ob Unternehmen einen Anspruch

haben, finden Sie unter

http://www.commercialcardclaim.co.uk .

Die eingereichten Klagedokumente können auf der Website des Competition Appeal

Tribunal gefunden werden:

https://www.catribunal.org.uk/cases/14447722-commercial-and-interregional-card-c

laims-ii-limited-cicc-ii

https://www.catribunal.org.uk/cases/14437722-commercial-and-interregional-card-c

laims-i-limited-cicc-i (https://www.catribunal.org.uk/cases/14447722-commercial-

and-interregional-card-claims-ii-limited-cicc-ii)

https://www.catribunal.org.uk/cases/14427722-commercial-and-interregional-card-c

laims-ii-limited-cicc-ii (https://www.catribunal.org.uk/cases/14447722-commercia

l-and-interregional-card-claims-ii-limited-cicc-ii)

https://www.catribunal.org.uk/cases/14417722-commercial-and-interregional-card-c

laims-i-limited-cicc-i (https://www.catribunal.org.uk/cases/14447722-commercial-

and-interregional-card-claims-ii-limited-cicc-ii)

ÜBER HARCUS PARKER

Harcus Parker ist eine Anwaltskanzlei für Handelsstreitigkeiten. Sie ist auf die

Geltendmachung und Verteidigung komplexer Ansprüche spezialisiert, an denen

häufig große Gruppen von Klägern beteiligt sind. Die Kanzlei wurde 2019 von

Damon Parker gegründet und ist ein anerkannter Marktführer in den Bereichen

Gruppenprozesse, Fallmanagement und Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

John Watts: +447957277659 | Alexandra Willis: +447881902452

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/165822/5343314

OTS: Harcus Parker Limited