Sammelklage gegen Visa und Mastercard: Deutschen Unternehmen winken
hohe Gebührenrückzahlungen
London (ots) -
- Die Londoner Anwaltskanzlei Harcus Parker reicht Klage beim britischen
Competition Appeal Tribunal (CAT) ein
- Erhobene Gebühren rechtswidrig
- Betroffene Unternehmen aus Deutschland zur Teilnahme aufgefordert
Im Namen einer Vielzahl von europäischen Klägern wurde bei einem spezialisierten
britischen Wettbewerbsgericht eine Sammelklage gegen Visa und Mastercard
eingereicht. Die Kläger fordern Schadensersatz für unrechtmäßige Gebühren.
Harcus Parker reicht Klage beim britischen Competition Appeal Tribunal (CAT) ein
Harcus Parker (https://harcusparker.co.uk/) , eine im Vereinigten Königreich
ansässige Anwaltskanzlei für Handelsstreitigkeiten, reichte die Klage gegen Visa
und Mastercard ein. Der Fall wird vor dem Competition Appeal Tribunal (CAT), dem
britischen Spezialgericht für Wettbewerbsfälle, verhandelt. Im Rahmen der
Sammelklage fordert Harcus Parker eine Entschädigung für EWR-Unternehmen, denen
für die Annahme von Zahlungen mit Firmenkreditkarten* sowie ausländischen
Kredit- und Debitkarten multilaterale Interbankenentgelte (MIFs) in Rechnung
gestellt wurden. Die CAT hat die Klage auf ihrer Website veröffentlicht.
Multilaterale Interbankenentgelte in illegaler Höhe
Die Kanzlei Harcus Parker, die sich auf Gruppenklagen, Wettbewerbsklagen und
Sammelklagen spezialisiert hat, gibt an, dass Visa und Mastercard die Banken
gezwungen haben, MIFs in einer von beiden Großunternehmen festgelegten Höhe
zuzustimmen, die "wettbewerbs- und rechtswidrig" ist.
"Wir möchten sicherstellen, dass die betroffenen Unternehmen in der gesamten
deutschen Wirtschaft angemessen entschädigt werden. Wir setzen uns für die
Abschaffung rechtswidriger Interbankenentgelte ein. Sowohl der Europäische
Gerichtshof als auch der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs haben
diese Verbrauchergebühren für Kredit- und Debitkarten verurteilt. Kläger in
Deutschland werden feststellen, dass britische Gerichte ein hervorragender Ort
sind, um wettbewerbsrechtliche Sammelklagen mit europäischer Relevanz
einzureichen", sagte Jeremy Robinson, Partner für Wettbewerbsrecht bei Harcus
Parker.
"Die multilateralen Interbankenentgelten von Mastercard und Visa betreffen
hauptsächlich deutsche Unternehmen in der Reise-, Gastgewerbe-, Einzelhandels-
und Luxusbranche", so Robinson.
Multilaterale Interbankenentgelte machen den größten Teil der Servicegebühren
aus, die Banken von Unternehmen erheben, wenn Kunden mit ihrer Karte bezahlen.
Bei Kartenzahlungen im Ausland werden in der Regel pro 100 ausgegebenen Euro bis
zu 1,80 Euro Gebühren berechnet - Kosten, die von Unternehmen in ganz Europa
getragen werden.
Seit 2015 sind die multilateralen Interbankenentgelte für Verbraucher durch
EU-Recht auf 0,3 Prozent bei Kreditkartentransaktionen und auf 0,2 Prozent bei
Debitkarten begrenzt. Diese Obergrenze gilt jedoch nicht für Kredit- und
Debitkarten von Unternehmen oder für überregionale Transaktionen. Auf diese
Umsätze wurden weiterhin Gebühren von bis zu 1,8 Prozent pro Transaktion
erhoben. Diese MIFs für Firmen- und überregionale Zahlungen sollten nach Ansicht
von Harcus Parker bei null Prozent liegen.
Unternehmen aus Deutschland zur Teilnahme aufgefordert
Deutsche Unternehmen mit einem vor Corona erzielten Jahresumsatz von 120
Millionen Euro oder mehr sind eingeladen, sich an der Forderung zu beteiligen.
Unternehmen, deren Umsatz unter diesem Schwellenwert liegt, werden automatisch
einbezogen, sofern sie keinen Widerspruch einlegen.
Der CAT wird voraussichtlich Ende 2022 oder Anfang 2023 die erste Runde des
Verfahrens anhören und dann entscheiden, ob das Anliegen zur Verhandlung
zugelassen werden kann.
Der Fall wird von einem Drittanbieter für Prozessfinanzierung, Bench Walk
Advisors, finanziert und ist vollständig versichert.
ENDE
*"Corporate Cards" sind eine Art von Geschäftskarte, manchmal auch als
Firmenkredit- oder Geschäftskreditkarte bekannt.
Weitere Informationen und Hilfe bei der Prüfung, ob Unternehmen einen Anspruch
haben, finden Sie unter
http://www.commercialcardclaim.co.uk .
Die eingereichten Klagedokumente können auf der Website des Competition Appeal
Tribunal gefunden werden:
https://www.catribunal.org.uk/cases/14447722-commercial-and-interregional-card-c
laims-ii-limited-cicc-ii
https://www.catribunal.org.uk/cases/14437722-commercial-and-interregional-card-c
laims-i-limited-cicc-i (https://www.catribunal.org.uk/cases/14447722-commercial-
and-interregional-card-claims-ii-limited-cicc-ii)
https://www.catribunal.org.uk/cases/14427722-commercial-and-interregional-card-c
laims-ii-limited-cicc-ii (https://www.catribunal.org.uk/cases/14447722-commercia
l-and-interregional-card-claims-ii-limited-cicc-ii)
https://www.catribunal.org.uk/cases/14417722-commercial-and-interregional-card-c
laims-i-limited-cicc-i (https://www.catribunal.org.uk/cases/14447722-commercial-
and-interregional-card-claims-ii-limited-cicc-ii)
ÜBER HARCUS PARKER
Harcus Parker ist eine Anwaltskanzlei für Handelsstreitigkeiten. Sie ist auf die
Geltendmachung und Verteidigung komplexer Ansprüche spezialisiert, an denen
häufig große Gruppen von Klägern beteiligt sind. Die Kanzlei wurde 2019 von
Damon Parker gegründet und ist ein anerkannter Marktführer in den Bereichen
Gruppenprozesse, Fallmanagement und Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
John Watts: +447957277659 | Alexandra Willis: +447881902452
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/165822/5343314
OTS: Harcus Parker Limited