Teure Notbremse, Kommentar zur Strom- und Gaspreisbremse von Angela

Wefers

Berlin (ots) - Auf den letzten Drücker vor dem Beginn der abschließenden

Haushaltsberatungen für den Etat 2023 hat es die Ampel-Regierung geschafft, die

Gesetzentwürfe für die Strom- und Gaspreisbremse sowie die außerordentliche

Gewinnabschöpfung bei Kraftwerksbetreibern vorzulegen. Immerhin plant die

Regierung, dieses, nächstes und übernächstes Jahr bis zu 200 Mrd. Euro zur

Abfederung der hohen Preise auf dem Energiemarkt auszugeben und dies über

Schulden zu finanzieren. Da ist es schon angebracht, dass das Parlament sein

Budgetrecht auf Basis eines Gesamtbildes ausüben darf.

Erlegen ist der Bund wieder einmal der Forderung der Länder. Die Gaspreisbremse

kommt faktisch bereits zum Jahresbeginn 2023 und nicht erst Anfang März. Darauf

hatten die Länder in ihren Finanzverhandlungen mit dem Bund über die Aufteilung

der Kosten gedrungen. Die Energieversorger hatten schon der Gaspreiskommission

glaubhaft gemacht, schneller als zum März sei der komplexe Ausgleichsmechanismus

nicht umzusetzen.

Die Kommission hatte deshalb als Überbrückung bis dahin die einmalige Pauschale

vorgeschlagen, die für drei Monate reichen sollte. Auf Druck der Länder kommt

nun beides - die Dezemberhilfe als Überbrückungspauschale und die rückwirkende

Erstattung für Januar und Februar. Gezahlt wird indessen alles allein vom Bund:

9 Mrd. Euro für die Dezemberhilfe und weitere 5 Mrd. Euro für die beiden

Anfangsmonate. Die Gesetzentwürfe, die noch dieses Jahr verabschiedet werden

müssen, laufen damit sicher leichter durch den Bundesrat. Dennoch haben die

Bundesländer ein Geschäft zulasten Dritter gemacht. Denn die Kredite für die

zusätzlichen Ausgaben muss nur der Bund zurückzahlen.

Gut ist, dass die Regierung mit der Notbremse für Gas und Strom den Rat der

Gaspreiskommission umsetzen will, die Preise zu subventionieren, ohne den Anreiz

zu geringerem Verbrauch zu verlieren. Dies gelingt über die Mischung eines

subventionierten Sockelbetrags und eines Spitzenverbrauchs zu Marktpreisen. Bis

Ende April 2024 soll dieser Mechanismus greifen. Schon heute müsste die Ampel

aber über den Exit nachdenken: Denn es ist unwahrscheinlich, dass der Sprung auf

die 2024 höheren Energiepreise still und leise vonstatten gehen wird.

Problematisch bleiben krisenbedingte Ad-hoc-Eingriffe ins System dennoch. Die

Erlösabschöpfung bei Kraftwerksbetreibern soll alle Energiearten betreffen,

ausgerechnet aber nicht Steinkohle. Sonst könnte die Wirtschaft die Verstromung

von Kohle zugunsten knappen Gases wieder herunterfahren. Der Markt wirkt hier

stärker als die beabsichtigte Intervention, so die Sorge. Überhaupt: Hohe

Gewinne schöpft der Fiskus bereits über die Körperschaftsteuer ab. Einen

Eingriff in die Erlöse hatte das Finanzministerium bei den Überlegungen zu einer

Digitalsteuer noch hart bekämpft.

Konsistenter ist die Bundesregierung bei der Forderung nach einem Dividenden-

und Boni-Verbot für Firmen mit staatlicher Hilfe aufgestellt. Dies soll nur

Firmen betreffen, die staatliches Kapital brauchen. Andernfalls dürfte

konsequenterweise auch der Bäcker nicht "per Kasse an Gesellschafter" buchen. Ob

die Abgeordneten im Bundestag dem folgen werden, ist allerdings alles andere als

sicher.

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