BERLIN (dpa-AFX) - Menschen mit Behinderung sollen verstärkt in Arbeit gebracht und gehalten werden. Das ist das Ziel eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, das das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat.

Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen ohne einen einzigen Menschen mit schwerer Behinderung in der Belegschaft sollen künftig eine deutlich höhere Abgabe zum Ausgleich zahlen müssen. Für diese Arbeitgeber gilt zukünftig, dass sie pro nicht besetztem entsprechendem Arbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen. Außerdem sieht das Gesetz weitere Regelungen vor, unter anderem zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der das Gesetz vorgelegt hatte, sagte laut einer Mitteilung: "Menschen mit Behinderungen sind oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert." Trotzdem sei die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalbmal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßte den Gesetzesentwurf, der nun das parlamentarische Verfahren durchläuft. "Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt", sagte Dusel. Allerdings sei in dem Gesetzentwurf auch noch deutlich Luft nach oben. So sollten bestimmte Vorschriften für Bußgelder für Arbeitgeber aufgehoben werden, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, kritisierte Dusel. "Welchen Sinn hat jedoch eine gesetzliche Verpflichtung ohne Sanktionsmöglichkeiten?"/bw/DP/stw