DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der kanadische Lebensmittelkonzern McCain hat den Kampf um Kroketten in Smiley-Form für sich entschieden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht untersagte dem Konkurrenten Agrarfrost aus Niedersachsen, Tiefkühl-Kroketten in dieser Form zu verkaufen (Az. I-20 U 33/24).

Warenformen sind grundsätzlich frei, erläuterte der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz. Aber es gebe Ausnahmen. "Dafür werden Besonderheiten verlangt." Die erste Ausnahme sei die Coca-Cola -Flasche in ihrer alten Form gewesen. Als eine solche Ausnahme kann nun - nach siebenjährigem Rechtsstreit - auch die Smiley-Krokette gelten./fc/DP/mis