BERLIN (dpa-AFX) - Unionsfraktionsvize Jens Spahn hat den Ampel-Parteien bei der Entscheidung zum Atomausstieg Täuschung vorgeworfen. Begründungen für den Ausstieg aus der Kernkraft, wie die nukleare Sicherheit oder fehlende Brennstäbe, seien alle widerlegt, sagte er am Dienstagmorgen im Deutschlandfunk. "Das war eine grüne Märchenwelt, scheibchenweise uns präsentiert, in der die Fakten verdreht wurden".

Am Montag hatte der Fraktionsvorstand von CDU und CSU entschieden, ein Untersuchungsgremium einsetzen zu wollen. Die Fraktion muss darüber noch abstimmen. Mindestens ein Viertel der Abgeordneten im Bundestag müssen für ein solches Gremium stimmen, um es einzusetzen - die Union allein hätte dafür ausreichend Sitze.

Spahn warf der Bundesregierung vor, keine Belege für eine ergebnisoffene Untersuchung vorzulegen. "Ich habe den Eindruck im Umwelt- und im Wirtschaftsministerium, die werden so geführt, als wären das irgendwie NGOs." In einem ordentlich geführten Ministerium müsse es für eine solche Überprüfung Nachweise geben, ansonsten sei das Verhalten der Ampel-Regierung eine Täuschung der Öffentlichkeit. Es gehe um die Frage, "ob es ein grünes System des Regierens gibt, das Parteiinteressen über die Interessen des Landes stellt".

Die Grünen-Minister Robert Habeck (Wirtschaft) und Steffi Lemke (Umwelt) waren nach einem Bericht des Magazins "Cicero" unter Druck geraten, wonach sowohl im Wirtschafts- als auch im Umweltministerium im Frühjahr 2022 interne Bedenken zum damals noch für den folgenden Jahreswechsel geplanten Atomausstieg unterdrückt worden sein sollen. Beide Ministerien bestreiten dies.

Der deutsche Atomausstieg wurde 2000 erstmals von der damaligen rot-grünen Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder verhandelt und 2002 vom Bundestag beschlossen. 2011 hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie für Deutschland beschlossen. Damit wurde die noch im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung wieder zurückgenommen./tre/DP/stw