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BERLIN (dpa-AFX) - Weniger Hörfunkprogramme, weniger Spartenkanäle: Die Bundesländer treiben ihre Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran. In der nächsten Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf in die Online-Anhörung geben, hieß es aus der Rundfunkkommission der Länder. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags konkret zum 1. Januar 2025 schließen die Länder offensichtlich aus. Zunächst soll der Reform-Staatsvertrag in Kraft treten - voraussichtlich im Sommer 2025. Die Länder hoffen durch die Reform auch auf Effekte mit Blick auf die Finanzierung. Derzeit ist offen, wie sich perspektivisch die Höhe des Rundfunkbeitrags entwickeln wird.

Eigentlich soll der Beitrag einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Den Beitrag zahlen Haushalte und Firmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung orientieren. Aber einige Länderchefs haben bereits signalisiert, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden - und sprechen unter anderem von zu wenig Rückhalt in der Bevölkerung dafür. Hintergrund ist auch die Krise des Senders RBB vor zwei Jahren. Es ging dabei um Vorwürfe der Verschwendung an der Spitze. Es ist unklar, ob sich die Länder einigen werden.

Mit der Reform des Rundfunks möchten die Länder die öffentlich-rechtlichen Häuser effizienter aufstellen, Doppelstrukturen vermeiden und die Kontrolle verbessern. ARD und ZDF arbeiten ihrerseits parallel an Synergien. Die Länder wollen etwa die Zahl der Hörfunkprogramme auf gut 50 reduzieren und die der Spartenkanäle um vier oder möglicherweise fünf verringern. Wenn die Ministerpräsidenten und alle Landtage in den folgenden Monaten zustimmen, könnte der Reform-Staatsvertrag voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten. Danach wollen sich die Länder mit den Effekten der Reform beschäftigen./rin/DP/nas