LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen von Umweltschützern wegen der Zerstörung von Riffen beim Bau des Fehmarnbelttunnels angewiesen. Die Planer durften eine Befreiung von dem Verbot erteilen, die Riffe zu beeinträchtigen, entschied das Gericht in Leipzig am Mittwoch (Az.: BVerwG 9 A 17.21 und 9 A 18.21). Auch die dafür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen stuften die Bundesrichter als rechtmäßig ein.

Geklagt hatten das Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung und der Bundesverband des Nabu sowie der Landesverband Schleswig-Holstein. Sie wollten größere Ausgleichsflächen für die Zerstörung der Riffe erreichen. Das Land Schleswig-Holstein will rund 17,5 Hektar Kompensationsflächen in der Mecklenburger Bucht anlegen.

Die Bauarbeiten für den rund 18 Kilometer langen deutsch-dänischen Ostseetunnel laufen bereits. Vor zwei Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht die Planungen auf deutscher Seite grundsätzlich bestätigt, damals aber die Riffe ausgeklammert. Der Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an Fehmarn und Lolland verbinden./bz/DP/men