KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am Donnerstag (9.30 Uhr) zum Zustandekommen der Corona-Verordnungen in der Anfangszeit der Pandemie. Dabei geht es um die Frage, ob die weitreichenden Grundrechtseingriffe durch die Corona-Maßnahmen damals eine ausreichende gesetzliche Grundlage hatten.

In den ersten Monaten der Pandemie hatte es im Infektionsschutzgesetz nur den allgemeinen Paragrafen 28 zu Schutzmaßnahmen gegeben, die auch schon vor Corona möglich waren. Erst im November 2020 war das Gesetz um spezielle Regelungen dafür ergänzt worden (§ 28a).

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat über eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen eine Corona-Verordnung vom 31. Oktober 2020 zu entscheiden. Die Richter meinen, dass dafür Paragraf 28 gerade noch ausreichend war. Das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt hatte das in einem anderen Verfahren allerdings anders gesehen. Deshalb haben die Thüringer Verfassungsrichter Karlsruhe eingeschaltet, um dort entscheiden zu lassen, was richtig ist. Der Beschluss wird schriftlich veröffentlicht. (Az. 1 BvN 1/21)/sem/DP/jha