KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am Donnerstag (9.30 Uhr) zur Höhe der Sozialleistungen, die Geflüchtete in Sammelunterkünften erhalten. Seit 2019 bekommen Alleinstehende zehn Prozent weniger Geld - entsprechend dem Satz für Menschen, die verheiratet sind oder mit einem Partner zusammenleben. Die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte das mit möglichen Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften der Bewohner begründet.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält das für verfassungswidrig. Die Asylsuchenden hätten sich nicht freiwillig zum Zusammenleben entschieden - und gemeinsames Kochen sei angesichts unterschiedlicher Essgewohnheiten und Sprachen unrealistisch.

Um die Regelung in Karlsruhe überprüfen zu lassen, hat die GFF eine Mustervorlage erarbeitet, von der eine Richterin am Sozialgericht Düsseldorf Gebrauch gemacht hat. Im konkreten Fall geht es um einen 1982 geborenen Mann aus Sri Lanka, der seit 2014 in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Nähe von Düsseldorf lebt. Die Entscheidung wird schriftlich veröffentlicht. (Az. 1 BvL 3/21)/sem/DP/nas