KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch (15.00 Uhr) ein Urteil zu den Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag. Dabei geht es um Fragen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Im Grundgesetz steht, dass das Parlament in EU-Angelegenheiten "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" zu unterrichten ist. Die Bundesregierung vertritt die Haltung, dass für die Sicherheits- und Außenpolitik besondere Regeln gelten. Die klagenden Fraktionen von Grünen und Linken halten das für problematisch.

In Karlsruhe wollen sie jeweils feststellen lassen, dass der Bundestag 2015 vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise in seinen Rechten verletzt wurde. Unter anderem geht es um einen Entwurf für die inzwischen ausgelaufene EU-Operation "Sophia" gegen Schleuser im Mittelmeer. In der Verhandlung Mitte Juni wurde beklagt, dass die Defizite bis heute fortdauern würden. Das Auswärtige Amt wird mittlerweile von der Grünen-Ministerin Annalena Baerbock geführt./sem/DP/nas