BERLIN (dpa-AFX) - Hobbybrauer sollen steuerlich entlastet werden. Die Pläne sind Teil des Jahressteuergesetzes, mit dem sich heute der Bundesrat befasst. Erwartet wird, dass die Länderkammer dem Gesetz zustimmt. Das Jahressteuergesetz sieht an verschiedenen Stellen Anpassungen vor. Der Bundesrat befasst sich außerdem mit einer Anhebung des sogenannten Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer.

Entlastungen für Hobbybrauer

Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, sollen von Januar 2025 an bei der Steuer entlastet werden. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen, wie aus dem Jahressteuergesetz hervorgeht. Bisher dürfen Hobbybrauer laut Biersteuerverordnung 200 Liter unversteuert lassen. Der Bundestag hat die Änderungen bereits Mitte Oktober beschlossen. Wenige Wochen später scheiterte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP.

Zur Begründung für die Änderungen hieß es im Gesetzentwurf, die aktuelle Regelung führe durch Steuerfestsetzungen mit nur sehr geringen Steuerforderungen zu einem unverhältnismäßig hohem Aufwand für die Zollverwaltung sowie für die Bürger. "Der geringe Kostenvorteil durch die Erweiterung der Steuerbefreiung bietet daher keinen ausreichenden Anreiz für eine wesentliche Steigerung oder Aufnahme der Produktion, so dass das Risiko eines Missbrauchs und eines Anstiegs des Bierkonsums als unwahrscheinlich einzuschätzen ist."

Brauer-Bund sieht Erleichterungen

Für manche Hobbybrauer bringe die Reform eine Erleichterung durch weniger Bürokratie und weniger Steuern, sagte eine Sprecherin des Deutschen Brauer-Bundes. Generell unterliege die Herstellung von Bier in Deutschland der Steuerpflicht. Als Haus- und Hobbybrauer dürfe man aber in einem Haushalt eine bestimmte Menge Bier selbst brauen, ohne dass Biersteuer anfalle. Das selbstgebraute Bier dürfe ausschließlich für den eigenen Verbrauch hergestellt werden, es dürfe nicht verkauft werden.

Mehrere Tausend Hobbybrauer

Das Brauen von Bier werde in Deutschland als Hobby immer beliebter, so die Sprecherin des Brauer-Bundes. Derzeit seien bundesweit rund 10.000 Haus- und Hobbybrauer offiziell gemeldet. Damit habe sich die Zahl der Hobbybrauerinnen und Hobbybrauer in Deutschland innerhalb von acht Jahren mehr als verdreifacht.

Weitere Entlastungen

Im Jahressteuergesetz geht es noch um weitere Anpassungen. So soll die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen vereinheitlicht werden. Bei Pflege- und Betreuungsleistungen sollen Steuerermäßigungen - wie bereits bei haushaltsnahen Dienstleistungen - den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraussetzen. Die Beantragung von Kindergeld soll auch elektronisch erfolgen können. Bei Stromspeichern sollen Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber beteiligt werden - wie bei Windanlagen./hoe/DP/zb