BERLIN (dpa-AFX) - Deutschland weitet die bereits laufenden Grenzkontrollen im Osten und Süden des Landes an diesem Montag auf alle Landgrenzen aus, auch die im Westen und Norden. Die Bundespolizei kann dann Reisende also auch bei der Einreise aus Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark kontrollieren. Bisher macht sie das nur an den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz und Frankreich. Pendler müssten aber nicht mit größeren Verkehrsstörungen rechnen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) versprochen, die die Ausweitung der Kontrollen angeordnet hat.

Rechtlich möglich sind die Kontrollen ab Montag 0.00 Uhr. Wann genau die ersten Polizisten ihre Arbeit an der jeweiligen Grenze aufnehmen, wird aber von der örtlichen Bundespolizeidirektion entschieden.

Faeser hatte die Kontrollen am vergangenen Montag wie vorgeschrieben bei der EU-Kommission angemeldet und mit einer großen Belastung Deutschlands durch irreguläre Migration begründet. Sie sind erst einmal für sechs Monate geplant. Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass solche Kontrollen, wenn sie einmal begonnen wurden, in der Regel so schnell nicht mehr enden. An den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz kontrolliert die Bundespolizei seit Mitte Oktober. An der Grenze zu Österreich stehen die Polizistinnen und Polizisten bereits seit dem Herbst 2015.

Nach dem Schengener Abkommen ist das grundsätzlich eigentlich nicht vorgesehen. Aber auch mehrere andere Schengen-Staaten kontrollieren an ihren Landgrenzen und begründen dies teils mit der Begrenzung irregulärer Migration, teils mit der Bedrohung durch islamistischen Terrorismus beziehungsweise mit Risiken im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.

Stationäre Grenzkontrollen ermöglichen sogenannte Zurückweisungen. Das ist weniger aufwendig, als dafür zu sorgen, dass jemand, der bereits unerlaubt eingereist ist, Deutschland wieder verlässt. Laut Bundesinnenministerium gab es seit Oktober 2023 mehr als 30.000 Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Zurückgewiesen werden derzeit Ausländer, die kein Asylgesuch vorbringen, und solche, die mit einer Einreisesperre belegt sind. Eine Forderung der Unionsfraktion nach umfassenderen Zurückweisungen hatte die Ampel-Koalition wegen europarechtlicher Bedenken abgelehnt./abc/DP/he