^ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN DER SCHWEIZ - DIES IST EINE EINGESCHRÄNKTE MITTEILUNG
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Nicht zur Freigabe, Veröffentlichung oder Verteilung, ganz oder teilweise,
direkt oder indirekt, in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder
Australien oder jeder anderen Gerichtsbarkeit, in der die Freigabe,
Veröffentlichung oder Verteilung ungesetzlich wäre.
Zürich, 13. November 2024
PRESSEMITTEILUNG
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement:
GAM Holding AG gibt Ausübung der Bezugsrechte und Anzahl verkaufter Aktien im
Rahmen des Bezugsrechtsangebots bekannt
Die GAM Holding AG («GAM») gibt bekannt, dass im Rahmen der Bezugsrechtsemission
und der Platzierung von 904'464'247 neu ausgegebenen Namenaktien (die «Jungen
Aktien») (das «Angebot») bis zum Ende der Bezugsfrist am 13. November
2024, 12:00 Uhr MEZ, 42% der Bezugsrechte gültig ausgeübt wurden. Darin
enthalten ist die vollständige verhältnismässige Zuteilung der neu ausgegebenen
Jungen Aktien an Rock Investment SAS («Rock»), eine Konzerngesellschaft von GAMs
Hauptaktionär NJJ Holding SAS, über ihre mehrheitlich kontrollierte
Tochtergesellschaft Newgame SA.
Wie bereits angekündigt, hat Rock eine Verpflichtungserklärung für das Angebot
in Höhe von bis zu CHF 100 Millionen (die «Rock-Verpflichtung») abgegeben. Die
verbleibenden 520?890?592 Jungen Aktien (mit Ausnahme der vollständigen
verhältnismässigen Zuteilung Junger Aktien an Rock), für welche die Bezugsrechte
während der Ausübungsfrist nicht gültig ausgeübt wurden, wurden von Rock gemäss
den Konditionen der Rock-Verpflichtung gezeichnet und gekauft. Als Folge dieser
Entwicklung erhöht sich die direkte und indirekte Beteiligungsquote von Rock an
GAM auf 774?332?093 Aktien, die 73% des ausgegebenen Aktienkapitals von GAM nach
Abschluss der Bezugsrechtsemission entspricht.
Der erste Handelstag der neu ausgegebenen Jungen Aktien ist voraussichtlich der
15. November 2024.
Die Lieferung der Jungen Aktien gegen Zahlung des Ausgabepreises ist für den
15. November 2024 vorgesehen. Die Jungen Aktien sind voll stimmberechtigt und
können gegebenenfalls erstmals für das am 31. Dezember 2024 endende
Geschäftsjahr Dividenden und andere Ausschüttungen beziehen. Die Jungen Aktien
sind gleichrangig mit den bestehenden Namenaktien.
Nach Vollzug der Kapitalerhöhung wird GAM voraussichtlich einen
Nettoemissionserlös von rund CHF 98.2 Millionen erzielen. Dieser Erlös ist für
die Rückzahlung der ausstehenden Beträge im Rahmen der von Rock gewährten
Kreditfazilität bestimmt, wobei ein verbleibender Betrag für allgemeine
Unternehmenszwecke verwendet wird.
-- ENDE --
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Investor Relations
Magdalena Czyzowska
T +44 (0) 207 917 2508
Media Relations
Colin Bennett
T +44 (0) 20 73 938 544
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Hinweise für Redakteure
Über GAM
GAM ist ein unabhängiger, in der Schweiz börsenkotierter Asset Manager. Wir sind
ein aktiver, globaler Vermögensverwalter, der seinen Kunden in den Bereichen
Investment und Wealth Management unverwechselbare und differenzierte
Anlagelösungen bietet. Unser Ziel ist es, die finanzielle Zukunft unserer Kunden
zu schützen und zu verbessern. Wir ziehen die klügsten Köpfe an und befähigen
sie, im Anlagebereich führend und innovativ zu sein und einen positiven Einfluss
auf Gesellschaft und Umwelt auszuüben. Die verwalteten Vermögen beliefen sich
per 30. Juni 2024 auf CHF 19,0 Milliarden. GAM verfügt über ein globales
Vertriebsnetz mit Niederlassungen in 14 Ländern und ist geografisch breit
aufgestellt mit Kunden auf nahezu allen Kontinenten. GAM Investments wurde 1983
gegründet und hat seinen Hauptsitz an der Hardstrasse 201 in Zürich, 8037
Schweiz. Weitere Informationen über GAM Investments finden Sie unter www.gam.com
(https://www.gam.com/de/).
Weitere wichtige Informationen
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Aussagen darstellen. Wörter wie «antizipieren», «glauben», «erwarten»,
«schätzen», «anstreben», «prognostizieren», «Risiko», «wahrscheinlich»,
«beabsichtigen», «Ausblick», «sollten», «könnten», «würden», «dürften»,
«werden», «weiterhin», «planen», «Wahrscheinlichkeit», «indikativ», «anstreben»,
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Solche Aussagen in dieser Mitteilung beziehen sich nur auf das Datum dieser
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und Annahmen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse beinhalten, die richtig oder
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ist kein Prospekt im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes und kein
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ausschliesslich mittels und auf der Grundlage eines Prospekts, der von der
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Anleger mit dem Ziel, sie auf Finanzinstrumente aufmerksam zu machen.
Anlageentscheidungen in Bezug auf Wertpapiere sollten nicht auf der Grundlage
dieser Werbung getroffen werden.
Eine Entscheidung, in Wertpapiere der GAM Holding AG zu investieren, sollte
ausschliesslich auf der Grundlage des von der GAM Holding AG zu diesem Zweck
veröffentlichten Prospekts erfolgen. Exemplare dieses Prospekts (sowie
allfällige Nachträge dazu) sind kostenlos erhältlich bei GAM Holding AG,
Investor Relations, Hardstrasse 201, 8005 Zürich, Schweiz (E-Mail:
investorrelations@gam.com).
Dieses Dokument ist nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den
Vereinigten Staaten von Amerika (einschliesslich ihrer Territorien und
Besitztümer, jedes Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of
Columbia), Kanada, Japan oder Australien oder einer anderen Rechtsordnung, in
der dies ungesetzlich wäre, bestimmt. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot
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Insbesondere dürfen das Dokument und die darin enthaltenen Informationen nicht
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allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder
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werden nicht gemäss dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen
Fassung (der «Securities Act») oder den Gesetzen eines Bundesstaates registriert
und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft
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qualifizierte Anleger sind und die auch (ii) professionelle Anleger im Sinne von
Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005 (die «FSMA-Verordnung») sind; (iii) Personen, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d), «high net worth companies, unincorporated associations, etc.»
der FSMA-Verordnung fallen, und (iv) Personen, denen eine Aufforderung oder ein
Anreiz zu einer Anlagetätigkeit im Sinne von Section 21 des Financial Services
and Markets Act 2000 auf andere Weise rechtmässig mitgeteilt oder mitgeteilt
werden kann (alle diese Personen werden zusammen als «relevante Personen»
bezeichnet). Die Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und
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