BERLIN (dpa-AFX) - Nach teils hitzigen Debatten hat der Bundestag über mehrere Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition abgestimmt. Eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse:

Bürgergeld: Der Bundestag hat das von der Ampel-Koalition geplante Bürgergeld auf den Weg gebracht. SPD, Grüne und FDP stimmten mit ihrer Mehrheit für das Gesetz. Das Bürgergeld soll mit dem Jahreswechsel schrittweise das heutige Hartz-IV-System ablösen. Allerdings ist dafür noch eine Zustimmung im Bundesrat nötig, der voraussichtlich am Montag darüber entscheidet. Die Union hat damit gedroht, das Bürgergeld dort zu blockieren, weil es aus ihrer Sicht die Motivation senkt, eine Arbeit anzunehmen.

Steuerentlastung: Von dem im Bundestag beschlossenen Gesetz sollen 48 Millionen Steuerzahler profitieren. Die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer - die sogenannte kalte Progression

- sollen damit komplett ausgeglichen werden. So steigt der

Grundfreibetrag, auch soll der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren Einkommen greifen. Zudem wird das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

CO2-Abgabe: Vermieter müssen sich künftig in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die seit 2021 bestehende Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Wohngeld-Reform: Mehr Haushalte in Deutschland sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600 000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte künftig im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

Triage-Regelung: Menschen mit Behinderung und alte Menschen werden künftig bei knappen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen im Falle von Pandemien nicht benachteiligt. Triage bedeutet, dass Ärzte etwa bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Entschieden werden soll dem Gesetz zufolge in einem solchen Fall maßgeblich nach der "aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit" eines Patienten. Die nun beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes muss noch durch den Bundesrat. Es ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Vizepräsidenten-Posten: Die AfD ist erneut mit dem Versuch gescheitert, einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag zu bekommen. Ihr Kandidat Stephan Protschka konnte bei der Wahl am Donnerstag lediglich 83 Ja-Stimmen auf sich vereinen. 579 Abgeordnete stimmten gegen den agrarpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion, 14 Parlamentarier enthielten sich. Seit ihrem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 war die AfD als einzige Fraktion noch nie im Parlamentspräsidium vertreten./tam/DP/he