HOF (dpa-AFX) - In einem Prozess um Schadenersatz wegen Beschwerden nach einer Corona-Impfung hat das Landgericht Hof eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca abgewiesen. Das sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung sei bereits am 3. Januar verkündet worden, die Klägerin habe danach Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Bamberg eingelegt. Der Zivilprozess dürfte zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland gehören.

Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Details waren zunächst nicht bekannt.

Das OLG bestätigte den Eingang der Berufung. Ob es zu einer Verhandlung kommen wird, ist nach Angaben eines OLG-Sprechers noch unklar. Der zuständige Senat berate nun das weitere Vorgehen.

Im Frühjahr 2021 wurden Astrazeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt. Grund waren seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen. Unter anderem die europäische Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko./aro/DP/zb