STUTTGART (dpa-AFX) - Das Landgericht Stuttgart hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz abgewiesen. Es obliege dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden. Dies könne durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht nicht vorweggenommen werden, teilte das Landgericht am Dienstag in Stuttgart zur Begründung mit. Mit ihrer Klage hatten die Umweltschützer einen klimagerechten Umbau des Autobauers gefordert. Mercedes-Benz sollte dazu unter anderem ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen dürfen, die Treibhausgase ausstoßen (AZ.: 17 O 789/21)./rwi/DP/stk