HAMBURG (dpa-AFX) - Facebook muss einen Post, in dem der ursprüngliche Name einer Transperson gegen deren Willen öffentlich gemacht wird, löschen. Das Landgericht Hamburg gab mit seiner Entscheidung einem entsprechenden Eilantrag des Hamburger Grünen-Bürgerschaftsabgeordneten Adrian Hector statt, der sich durch einen entsprechenden Post in dem sozialen Netzwerk in seinen durch das Selbstbestimmungsgesetz garantierten Rechten verletzt sah.

Mit der Veröffentlichung seines ursprünglichen Vornamens - dem sogenannten "Deadname" - werde gegen das im neuen Gesetz enthaltene Offenbarungsverbot verstoßen, heißt es in der Entscheidung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach dürfen die "bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden".

Die Richter drohten dem Meta-Konzern in ihrer bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist noch nicht rechtskräftigen Entscheidung im Falle der Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro./fi/DP/men