MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Betreiber von Geldspielautomaten müssen weiter Umsatzsteuer für ihre Geräte zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Ein Automatenbesitzer aus Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, die Umsatzsteuer auf Geldspielautomaten für rechtswidrig erklären zu lassen.

Anlass war eine Gesetzesänderung: Für Spiele mit virtuellen Automaten im Internet ist seit 1. Juli 2021 nicht mehr die Umsatzsteuer fällig, sondern die Rennwett- und Lotteriesteuer. Der Automatenbetreiber sah sich deswegen ungleich behandelt. Hätte der Kläger gewonnen, wäre er fein heraus gewesen: Dann wäre für echte Automaten nämlich zunächst weder Umsatz- noch Lotteriesteuer fällig geworden. Denn die Lotteriesteuer gilt laut Gesetzestext ausdrücklich nur für virtuelle Automaten. In der ersten Instanz hatte ihm das Finanzgericht Münster noch Recht gebeben.

Der BFH hält die steuerliche Ungleichbehandlung aber für gerechtfertigt. Umsätze in Spielhallen und Online-Umsätze sind laut Beschluss des Finanzhofs aus mehreren Gründen nicht vergleichbar, darunter ein unterschiedliches "Spielerlebnis", die unterschiedlich hohen Ausschüttungsquoten und die potenziell größeren Kundenzahlen online./cho/DP/mis