PARIS (dpa-AFX) - Frankreichs Justiz hat Ermittlungen in Zusammenhang mit den Wahlkämpfen von Präsident Emmanuel Macron 2017 und 2022 eingeleitet. Wie die Finanzstaatsanwaltschaft in Paris am Donnerstag mitteilte, geht es dabei um die Frage, ob Macron auf unerlaubte Weise von den Diensten der US-Beratungsfirma McKinsey profitiert hat, gegen die seit dem Frühjahr bereits Steuerermittlungen in Frankreich laufen. Ermittelt werde wegen des Vorwurfs der unkorrekten Führung von Wahlkampfkonten sowie des Vorwurfs der Begünstigung und der Beihilfe zur Begünstigung. Die Finanzstaatsanwaltschaft bestätigte damit einen Bericht der Zeitung "Le Parisien" vom Donnerstag.

Im Zuge der sogenannten McKinsey-Affäre in Frankreich war bekannt geworden, dass die US-Firma in dem Land über mindestens zehn Jahre keine Steuern gezahlt hat. Die Firma beteuerte, sich an die Gesetze gehalten zu haben. Der Fall sorgte vor der Präsidentschaftswahl im Frühjahr auch deshalb für Aufregung, weil die staatlichen Ausgaben für externe Beratung in der Amtszeit von Macron deutlich gestiegen waren.

Die Justiz möchte nun untersuchen, ob Macron bei seinen Wahlkämpfen keine geheimgehaltene Unterstützung von McKinsey erhalten hat, die er in der Bilanz seiner Wahlkampffinanzierung hätte aufführen müssen. Aus Gründen der Chancengleichheit zwischen den Kandidaten sind die Wahlkampfkosten in Frankreich gedeckelt. Immer wieder kommt aber der Vorwurf auf, Politiker verschwiegen Ausgaben oder manipulierten Rechnungen nach unten, um das Überschreiten des erlaubten Budgets zu vertuschen.

Im Weiteren will die Justiz prüfen, ob McKinsey bei der Vergabe von Beratungsaufträgen von der Regierung begünstigt worden ist und Macron und sein politisches Lager im Gegenzug davon profitiert haben. Die Zeitung "Le Monde" hatte bereits im Frühjahr berichtet, Berater und Ex-Berater von McKinsey hätten bei Macrons Wahlkampf 2017 mitgewirkt und McKinsey-Beschäftigte hätten Posten in Macrons Partei sowie Ministerien erhalten.

Gegenüber der Zeitung erklärte der Élyséepalast, er habe die Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen. Es obliege der Justiz, die Ermittlungen in völliger Unabhängigkeit zu führen./evs/DP/nas