BERLIN (dpa-AFX) - Zum geplanten Bürgergeld finden an diesem Freitag die Schlussabstimmungen im Bundestag und im Bundesrat statt. Damit soll der Weg für das Gesetz frei werden, so dass es in wesentlichen Teilen zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten kann. Die Abstimmungen sind nötig, weil der Vermittlungsausschuss den bereits im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf in einigen Punkten verändert hatte.

Zunächst beraten die Abgeordneten des Bundestags am Morgen nach einer kurzen Debatte über die Aufsetzung eines weiteren Tagesordnungspunktes - nämlich zur Abstimmung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. In dieser Empfehlung sind die Änderungen am Bürgergeldentwurf enthalten, die auf Druck der Union dazugekommen waren - vor allem mehr Sanktionsmöglichkeiten für Arbeitslose sowie weniger Schonvermögen als ursprünglich geplant. Ohne weitere Debatte soll dann eine namentliche Abstimmung über diese Beschlussempfehlung folgen.

Wenn das Parlament den Vermittlungskompromiss passieren lässt, ist kurz darauf der Bundesrat am Zug. Hier war der Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gestoppt worden. Bevor die Länderkammer entscheidet, ist eine Debatte vorgesehen. Bei einem positives Votum beider Häuser erhalten Millionen Bedürftige ab dem 1. Januar eine deutlich höhere Grundsicherung.

Andere Teile des Gesetzes sollen erst zum 1. Juli in Kraft treten. Hierbei geht es um ein stärkeres Kümmern in den Jobcentern, mehr Qualifizierung und Weiterbildung, so dass die Arbeitslosen in stärkerem Maß als bisher auf dauerhafte Arbeitsplätze vermittelt werden können./bw/DP/nas