LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) senkt die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern bei unzulässiger Abgastechnik. Die Autobauer könnten auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag in einem Mercedes -Fall. Was das im Einzelnen für die deutsche Rechtsprechung bedeutet, ist noch unklar./rew/DP/stk