KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im jahrelangen Rechtsstreit um Klagerechte von Verbraucherschutzverbänden wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen ist ein zweites Mal der Europäische Gerichtshof (EuGH) gefragt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündete am Donnerstag überraschend, dass er eine weitere Detailfrage geklärt haben will. Dabei geht es darum, wie Passagen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszulegen sind. (Az. I ZR 186/17)

In dem Verfahren zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Internetplattform Facebook geht es im Kern um die grundsätzliche Frage, ob die Verbraucherschützer auch ohne einen Auftrag konkret Betroffener vor Gericht ziehen dürfen. Der BGH hatte in dem Fall schon einmal den EuGH um Rat gefragt. Die Luxemburger Richter entschieden daraufhin, dass eine Klagebefugnis des Verbandes nicht gegen die DSGVO verstoße. Dem ersten Zivilsenat am BGH reicht diese Auskunft aber nicht. Sie haben nun eine Frage bezüglich der Datenverarbeitung nachgereicht und das Verfahren erstmal ausgesetzt./kre/DP/jha