HAMBURG (dpa-AFX) - Das Landgericht Hamburg hat erneut eine Klage gegen den Corona-Impfstoffhersteller Biontech wegen möglicher Impfschäden abgewiesen. Die Klägerin habe nicht genügend ärztliche Unterlagen vorgelegt, um zu zeigen, dass der Wirkstoff geeignet ist, um diese Impfschäden auszulösen, sagte der Richter der Zivilkammer zur Urteilsverkündung.

Die Entscheidung ist nicht die erste in einem Hamburger Verfahren gegen Biontech. Im März war in der Hansestadt bereits eine ähnliche Klage gegen den Impfmittelhersteller abgewiesen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Medizinerin hat einen Monat Zeit, um zu überlegen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen möchte. Bundesweit sind dem Richter zufolge bereits rund 100 ähnliche Fälle verhandelt worden.

Die Hamburger Medizinerin hatte Biontech wegen möglicher Impfschäden nach drei Impfungen verklagt, weil sie eigenen Angaben zufolge seit und infolge der Impfung an Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen leidet. Sie hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro gefordert./cgl/DP/ngu