BERLIN (dpa-AFX) - Für die Energie-Soforthilfe im Dezember können rund 1500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen von sofort an die Auszahlung ihres Erstattungsanspruch beantragen. Das teilten die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen am Donnerstagabend in Berlin gemeinsam mit.

Die Soforthilfe Dezember kommt Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Sie soll ein Ausgleich sein für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022, wie die Ministerien erläuterten. Sie überbrücke die Zeit bis zur geplanten Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr. Das Geld bekommen die Verbraucher über ihre Energieversorger.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einer direkten und sehr wirksamen Entlastung. "Der Bund übernimmt dabei die Rechnung für den Dezemberabschlag für die Lieferung von Gas und Fernwärme. Wichtig ist: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun, sie werden automatisch von der Soforthilfe profitieren."

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) stellte heraus, die Soforthilfe sei "Teil einer systemischen Lösung, die das Problem der hohen Energiepreise grundlegend angeht. Damit wollen wir einen reibungslosen Übergang ermöglichen in eine Situation weniger sprunghafter Gaspreise, die gleichwohl höher liegen dürften als noch 2021."/brd/DP/he