BERLIN (dpa-AFX) - In der Debatte um weitere Corona-Schutzvorkehrungen rückt auch die staatliche Finanzierung von Tests wieder in den Blick. Die aktuellen Regelungen des Bundes gelten noch bis 25. November. Über eine Anschlussverordnung laufen derzeit Abstimmungen in der Regierung, wie das Gesundheitsministerium am Freitag auf Anfrage in Berlin mitteilte. Nähere Angaben wurden vorerst nicht gemacht.

Nach einem Bericht der "Welt" (Freitag) sieht ein Entwurf eine weitere Finanzierung von Corona-Bürgertests bis April 2023 vor. Der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein sagte der Zeitung: "Es gibt keinen Grund mehr, anlasslose Bürgertests durch den Bund zu finanzieren." Es stehe den Ländern frei, eigene Testmaßnahmen zu beschließen und selbst zu finanzieren. Der Unions-Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) sagte, sinnvoller sei, sensible Bereiche gezielt bei Testungen zu unterstützen, etwa Pflegeheime und Kliniken.

Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink verteidigte dagegen weitere Bürgertests. "Sie ausgerechnet vor dem Winter wegfallen zu lassen, wäre unklug", sagte sie der "Welt". Die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens sagte der Zeitung, man dürfe nicht nachlassen, alles dafür zu tun, dass vulnerable Gruppen weiter geschützt werden. Bürgertests seien hierfür "ein unverzichtbares Instrument".

Gratis sind "Bürgertests" seit einer Neuregelung im Sommer noch für bestimmte Risikogruppen. In der Regel sind drei Euro aus eigener Tasche pro Schnelltest fällig: etwa vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten, Besuchen bei älteren Menschen oder nach Risikokontakten bei einer Warnung auf der Corona-App. Beim Bund schlagen für die Finanzierung Milliardenausgaben zu Buche. Die Testverordnung regelt auch Kostenübernahmen für PCR-Labortests./sam/DP/mis