KÖLN (dpa-AFX) - Im Zusammenhang mit einer Anzeige wegen der in den "Cum-Ex"-Skandal verstrickten Warburg Bank wird es in Köln keine Ermittlungen gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) geben. Das teilte die Behörde am Montag mit. "Nach der Strafprozessordnung darf die Staatsanwaltschaft nur dann Ermittlungen aufnehmen, wenn ein Anfangsverdacht wegen einer Straftat besteht", hieß es. "Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt." Die Entscheidung sei von der für die Bearbeitung der Strafanzeige zuständigen Dezernentin getroffen worden.

Im sogenannten Cum-Ex-Skandal nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand Schätzungen zufolge ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Mehrere Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten den Skandal seit Jahren auf. Juristisch belangt worden sind bisher nur wenige Beteiligte.

Viel diskutiert ist dabei die Rolle der Hamburger Finanzverwaltung in den Jahren 2016 und 2017. Damals war der heutige Bundeskanzler Scholz Hamburger Bürgermeister. Ein Untersuchungsausschuss der Hansestadt soll klären, ob führende SPD-Politiker in Scholz' Zeit als Bürgermeister Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank genommen haben. Die Finanzverwaltung verzichtete Ende 2016 entgegen ursprünglicher Planung auf eine Rückforderung von 47 Millionen Euro gegen die Bank. Scholz hat bei Vernehmungen als Zeuge jede Einflussnahme als Hamburger Bürgermeister bestritten. Auch sein Nachfolger, der damalige Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD), weist jede Einflussnahme zurück.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Scholz und Tschentscher nach einer Anzeige bereits abgelehnt. Ähnlich verhält es sich nun in Köln.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, "insbesondere die Auswertung der in einem anderen Verfahren sichergestellten Postfächer von Mitarbeitern des Finanzamtes und der Finanzbehörde Hamburg sowie von Herrn Dr. Tschentscher und Herrn Scholz" habe keine Unterlagen zu Tage gefördert, "die Rückschlüsse auf etwaige Gesprächsinhalte Beteiligter" ermöglichten.

Die "Bild" hatte zuvor über die Entscheidung in Köln berichtet./idt/DP/nas