LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht wird am Dienstag (14.00 Uhr) seine Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit früher Corona-Schutzverordnungen aus dem Jahr 2020 verkünden. Dabei geht es um Verordnungen, die Sachsen und Bayern im März und April 2020 erlassen haben. Darin wurden unter anderem Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen festgelegt. Mehrere Menschen hatten dagegen geklagt.

Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden: Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Maßnahmen als verhältnismäßig eingestuft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dagegen festgestellt, dass die Ausgangsbeschränkungen zu strikt und damit unverhältnismäßig gewesen seien. Die "triftigen Gründe", aus denen man damals in Bayern noch seine Wohnung verlassen durfte, seien zu eng gefasst gewesen. Über die Revisionen gegen die Entscheidungen wird nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden./bz/DP/zb