KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) zu Klagen von Betreibern von Ökostromanlagen gegen Teile der inzwischen ausgelaufenen Strompreisbremse. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob sogenannte Überschusserlöse der Stromerzeuger zeitweise abgeschöpft werden durften. Ziel der Preisbremse war es, Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts des russischen Angriffskriegs in der Ukraine vor zu hohen Stromkosten zu bewahren (Az. 1 BvR 460/23; 1 BvR 611/23).

Da Gaskraftwerke als teuerste Kraftwerke oft den Strompreis bestimmen, stiegen infolge der kriegsbedingt hohen Gaspreise auch die Preise anderer Erzeugungsarten. So konnten etwa Erneuerbare-Energien- oder Braunkohle-Anlagen ihren Strom teurer verkaufen, obwohl ihre Kosten in etwa gleich blieben. Die dadurch vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 entstandenen Überschusserlöse - oder Zufallsgewinne - wurden teils abgeschöpft, um die Strompreisbremse gegenzufinanzieren.

Nach Ansicht der insgesamt 22 klagenden Anlagenbetreiber gab es dafür aber keine verfassungsrechtliche Grundlage. Verbraucher zu entlasten sei schließlich nicht ihre Verantwortung, sondern eine gesamtgesellschaftliche und daher aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgabe. Sie reichten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet./jml/DP/men