KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit um die Beteiligung Deutschlands am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU will das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Sollte der Zweite Senat von einem Verstoß gegen die Verfassung ausgehen, müsste er als nächstes den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einschalten. Im Eilverfahren hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter 2021 grünes Licht gegeben - aber klargestellt, dass ein Verfassungsverstoß möglich sei. Das wurde jetzt im Hauptverfahren geprüft. (Az. 2 BvR 547/21 u.a.)

Das Aufbauprogramm mit dem Namen "Next Generation EU" soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen mehr als 800 Milliarden Euro. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein.

Die Kläger befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland die Rechnung allein begleichen muss, sollten Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Es drohe über Jahrzehnte ein unkalkulierbarer Schuldensog. Außerdem habe das Programm keine Grundlage in den europäischen Verträgen.

Die Bundesregierung hatte in der Verhandlung im Sommer die gemeinsame Schuldenaufnahme für den Wiederaufbaufonds der EU verteidigt. Ein entschlossenes gemeinsames Handeln der Mitgliedstaaten sei in der damaligen Situation im Frühjahr 2020 notwendig gewesen./kre/vni/sem/DP/nas