BERLIN (dpa-AFX) - Wegen der ungewöhnlich kurzfristig anberaumten Bundestagswahl am 23. Februar hat das Bundesinnenministerium eine Verordnung zur Verkürzung wichtiger Fristen erlassen. Diese betreffen insbesondere Parteien und Wahlausschüsse.

So wird zum Beispiel der 7. Januar als letzter Tag festgelegt, an dem Kleinparteien bei der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl melden können. Kreiswahlvorschläge und Landeslisten müssen bis zum 20. Januar eingereicht werden. Am 24. Januar entscheiden Kreis- und Landeswahlausschüsse über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. Über Beschwerden gegen diese Entscheidungen soll bis spätestens zum 30. Januar entschieden werden./hrz/DP/he