BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will die Vorschriften für deutsche Rüstungsexporte verschärfen. Der Berücksichtigung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland solle künftig bei Entscheidungen über Rüstungsausfuhren größeres Gewicht beigemessen werden. Das geht aus Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Rüstungsexportkontrollgesetz hervor, wie es am Donnerstag aus Regierungskreisen hieß. Das Ministerium werde in Kürze die Abstimmung mit den Sicherheitsressorts der Bundesregierung einleiten.

Mit dem von der Ampel-Koalition angekündigten neuen Rüstungsexportkontrollgesetz soll die "restriktive Rüstungsexportpolitik" der Bundesregierung laut Ministerium erstmals gesetzlich festgeschrieben werden. Laut Koalitionsvertrag sollen die "politischen Grundsätze" der Bundesregierung für den Export etwa von Kriegswaffen gesetzlich verankert werden.

In dem Eckpunkte-Papier des Wirtschaftsministeriums heißt es, Ausfuhrgenehmigungen sollten grundsätzlich nicht erteilt werden, wenn der hinreichende Verdacht bestehe, dass die auszuführenden Güter zur "internen Repression, zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen sowie zu gender- oder minderheitenspezifischer Gewalt oder im Zusammenhang mit dem Einsatz von Kindersoldaten" verwendet werden.

Anträge für Empfängerländer mit angespannter Menschenrechtslage sollen bei fortdauernden und systematischen Verletzungen von Menschenrechten in diesen Ländern abgelehnt werden können - auch über den Bezug zum konkreten Rüstungsgütereinsatz hinaus.

EU-Mitgliedstaaten, Nato-Länder und der Nato gleichgestellte Länder würden bei Rüstungsexportentscheidungen privilegiert, heißt es weiter. "Der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in diese Länder wird grundsätzlich nicht beschränkt." Der Kreis der Nato gleichgestellten Länder solle um Südkorea, Singapur, Chile und Uruguay erweitert werden.

Weiterhin soll nach den Eckpunkten das Instrument der sogenannten Post-Shipment-Kontrollen gesetzlich verankert und in seinem Anwendungsbereich ausgeweitet werden. Bei solchen Kontrollen wird überprüft, ob die gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem angegebenen Endverwender vorhanden sind. Bei Verstößen soll ein abgestuftes Sanktionskonzept greifen.

Weiter heißt es, Ziel der Bundesregierung sei es, die Zusammenarbeit im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf europäischer Ebene zu stärken. Die Bundesregierung setze sich für das Vorhaben einer EU-Rüstungsexportverordnung ein./hoe/DP/nas