BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will zur Stärkung der Genossenschaft als Rechtsform die Gründungsschritte für diese kooperative Unternehmensform beschleunigen. Künftig soll etwa eine Regelfrist für Eintragungen in das Genossenschaftsregister gelten, wie aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervorgeht, den das Bundeskabinett nach Angaben aus Regierungskreisen beschlossen hat. Die Prüfung des Förderzwecks durch das Registergericht soll ebenfalls schneller vonstattengehen. Einige Schriftformerfordernisse im Genossenschaftsrecht sollen fallen. Hier soll künftig die Textform ausreichen.

Schwarze Schafe sollen besser erkannt werden

Geplant ist außerdem, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um eine missbräuchliche Verwendung dieser Rechtsform zu verhindern. Hier soll es eine Klarstellung geben, dass die bloße Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck ist.

Genossenschaften hatten moniert, dass ihre Gründung teilweise viel länger dauere als die einer Kapitalgesellschaft. Laut Bundesjustizministerium sind etwa 23,5 Millionen Menschen in Deutschland Mitglieder einer Genossenschaft. Dazu zählen Kreditgenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie Energiegenossenschaften. Diese leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien, hieß es seitens der Bundesregierung.

"Weniger Bürokratie, mehr Offenheit für digitale Lösungen. Das ist auch im Genossenschaftsrecht die richtige Devise", sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)./abc/DP/jha