KARLSRUHE (dpa-AFX) - Nach einer Klage von Verbraucherschützern überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (9.00 Uhr), ob Bausparer mit bestimmten Gebühren zu Unrecht zur Kasse gebeten werden. In dem Musterfall geht es um ein sogenanntes Jahresentgelt von zwölf Euro, das die BHW Bausparkasse in der Sparphase von Bausparverträgen erhebt. Nach Angaben des klagenden Bundesverbands der Verbraucherzentralen verlangen viele Bausparkassen ähnliche Gebühren.

In der Sparphase zahlen Bausparer einen Teil der Bausparsumme selbst ein. Ist der Vertrag "zuteilungsreif", beginnt die Darlehensphase. Dann kann der Kunde den restlichen Betrag als Darlehen in Anspruch nehmen. Für die Darlehensphase hat der BGH bereits entschieden, dass jährliche Kontogebühren unzulässig sind. Zu Gebühren in der Sparphase gibt es noch kein Urteil aus Karlsruhe. Die Richterinnen und Richter können ihre Entscheidung gleich am Verhandlungstag oder zu einem späteren Termin verkünden. (Az. XI ZR 551/21)/sem/DP/jha