KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Freitag (9.00 Uhr) ein Urteil zur Gebäudeversicherung in Eigentümergemeinschaften. Es geht um Schäden, die nur in einer einzelnen Wohnung auftreten. Die Frage ist, ob die Kosten auf sämtliche Eigentümer umgelegt werden dürfen, wenn die Versicherung nur einen Teil übernimmt - oder ob der Betroffene das Geld allein aufbringen muss. Am BGH geht es um eine große Anlage in Köln. In der Verhandlung Anfang Juli hatte die Vorsitzende Richterin gesagt, dass über dieses rechtliche Problem seit Jahren gestritten werde. Daher dürfte die Karlsruher Entscheidung grundsätzliche Bedeutung haben. (Az. V ZR 69/21)

Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn ein Haus beschädigt oder ganz zerstört wird. Abgesichert sind üblicherweise Schäden durch Leitungswasser, Feuer und durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel./sem/DP/ngu