KARLSRUHE (dpa-AFX) - Viele Bausparkassen verlangen von ihren Kunden in der Sparphase jährliche Gebühren - aber das könnte möglicherweise bald ein Ende haben. In einem Musterverfahren äußerte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag deutliche Zweifel an der Zulässigkeit einer entsprechenden Klausel der BHW Bausparkasse. Ein Grund für die Erhebung oder konkrete Gegenleistungen würden nicht genannt, sagte der Vorsitzende Richter Christian Grüneberg in der Karlsruher Verhandlung. Eine reine Verwaltungstätigkeit sei aber nicht selbstständig vergütungsfähig. Solche Kosten müssten anderweitig einkalkuliert werden. Das Urteil soll voraussichtlich um 14.00 Uhr verkündet werden. (Az. XI ZR 551/21)

In der Sparphase zahlen Bausparer einen Teil der Bausparsumme zunächst selbst ein. Ist der Vertrag "zuteilungsreif", beginnt die Darlehensphase, in der der Kunde den restlichen Betrag als Darlehen in Anspruch nehmen kann. Für die Darlehensphase hatte der BGH bereits 2017 entschieden, dass jährliche Kontogebühren unzulässig sind. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die BHW Bausparkasse verklagt, um auch für die Sparphase eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen. Dort wird für jedes Konto ein Jahresentgelt von zwölf Euro fällig. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass Betroffene auch für die Vergangenheit Erstattungsansprüche haben könnten.

Für die BHW argumentierte Anwalt Thomas Winter, dass es für eine alternative Bepreisung etwa über die Guthabenzinsen in den langen Jahren der Niedrigzinsphase gar keinen Spielraum gegeben habe. Ein Betrag von einem Euro im Monat sei für den Einzelnen keine große Belastung, sichere der Bausparkasse aber einen stabilen Ertrag. Der Vertreter der Verbraucherzentralen, Peter Wassermann, sagte, veränderte Marktverhältnisse dürften nicht zu Lasten der Bausparer gehen. Diese bezahlten schon eine Abschlussgebühr bei Vertragsbeginn und nähmen in der Sparphase unterdurchschnittliche Zinsen in Kauf./sem/DP/jha