KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ob ein bundesweit tätiger Pfandleiher Autos kaufen, dann an die Verkäufer vermieten und nach einigen Monaten versteigern darf, prüft der Bundesgerichtshof (BGH). Vorherige Instanzen hatten in den Konstrukten aus kombinierten Kauf- und Mietverträgen verbotene Rückkaufsgeschäfte oder ein wucherähnliches Geschäft gesehen. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter wollen dazu am 16. November urteilen, wie sie am Mittwoch ankündigten. (Az. VIII ZR 221/21 u.a.)

Der vertraglich vereinbarte Aufrufpreis bei der Versteigerung setzte sich den Angaben zufolge aus dem Ankaufspreis zuzüglich etwa ausstehender Mieten, nicht ersetzter Schäden und den Kosten der Versteigerung zusammen. Die ursprünglichen Verkäufer sollten bei der Auktion erzielte Mehrerlöse nicht bekommen, wenn sie das Fahrzeug selbst ersteigern. Sie gingen später gegen das staatlich zugelassene Pfandleihhaus vor. Der BGH prüft nun mehrere Revisionen zu vier im Detail unterschiedlichen Fällen aus Nordrhein-Westfalen und Hessen./kre/DP/ngu