KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ob Verbraucherschutzverbände wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen auch ohne konkret Betroffene vor Gericht ziehen können, entscheidet sich am Donnerstag (8.30 Uhr) am Bundesgerichtshof (BGH). Bei der Verhandlung Ende September in Karlsruhe über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Internetplattform Facebook hatte sich angedeutet, dass es prinzipiell grünes Licht geben dürfte. Eine Bedingung könnte allerdings sein, dass mutmaßlich geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher identifizierbar wären. (Az. I ZR 186/17)

Der BGH hatte in dem Fall den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Rat gefragt, ob eine Klagebefugnis des Verbandes gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. Dies hatte der EuGH verneint. Auf der Grundlage wurde in Karlsruhe weiterverhandelt./kre/DP/ngu