BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Unfall zweier Güterzüge im niedersächsischen Landkreis Gifhorn bleibt der Bahnverkehr auf der vielbefahrenen Strecke zwischen Hannover und Berlin noch länger eingeschränkt. Bis voraussichtlich zum 16. Dezember müssen Fahrgäste sich auf längere Reisezeiten und Umleitungen auf der Strecke einstellen, wie die Bahn am Mittwoch mitteilte. Zuvor war davon ausgegangen worden, dass das Problem bis zum 27. November behoben wird.

Allerdings seien die Spezialeinheiten der Feuerwehr weiterhin damit beschäftigt, "in einem aufwendigen Verfahren das Propangas aus den umgekippten vier Kesselwagen abzupumpen und die Restmengen kontrolliert abzubrennen", hieß es. "Die niedrigen Außentemperaturen erschweren diese Arbeiten zusätzlich."

Erst wenn die Feuerwehr die Unfallstelle freigegeben habe, könne die Bahn mit den Aufräumarbeiten beginnen und die umgekippten Waggons abtransportieren. Danach müssten die Schäden an der Infrastruktur genauer begutachtet und mit der Reparatur begonnen werden.

Fahrgäste, die ihre für den Zeitraum zwischen dem 18. November und dem 16. Dezember geplanten Reisen verschieben möchten, können laut Bahn ihr Ticket flexibel im Fernverkehr bis einschließlich sieben Tage nach Störungsende nutzen. "Reisenden wird je nach Abfahrts- oder Zielort in NRW empfohlen, Verbindungen mit Umstieg in Frankfurt bzw. Hamburg als mögliche schnellere Alternative zu prüfen", teilte die Bahn weiter mit.

Am Donnerstag vergangener Woche war es auf der Strecke zwischen Hannover und Berlin zu dem Unfall gekommen. Zunächst hielt ein Güterzug an einem Signal. Nach Erkenntnissen der Ermittler gab eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn die Strecke fälschlicherweise für einen weiteren Güterzug mit 25 mit Propangas gefüllten Kesselwagen frei. Dieser kollidierte mit dem stehenden Zug, vier Waggons kippten auf die Seite, mindestens einer wurde so stark beschädigt, dass Gas ausströmte. Der Lokführer erlitt leichte Verletzungen, die Oberleitung wurde massiv beschädigt. Gegen die Bahnmitarbeiterin wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt./maa/DP/mis