BERLIN/WÜRZBURG (dpa-AFX) - Die Bundes-Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman will Sonderregelungen für kirchliche Arbeitgeber einschränken. Die sogenannte "Kirchenklausel" im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müsse geändert werden, sagte sie am Mittwoch in Berlin. "Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitenden sollte es zukünftig nur noch im engsten Verkündungsbereich geben." Der Artikel regelt eine "zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung".

Die von den katholischen Bischöfen beschlossene Lockerung des kirchlichen Arbeitsrechtes geht Ataman nicht weit genug. "Es ist wichtig und überfällig, dass sich die Kirchen nicht mehr in das Privatleben ihrer Mitarbeiter*innen einmischen wollen - also bei Menschen, die in Scheidung leben oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft leben", sagte sie laut Mitteilung. "Allerdings enthält auch die neue Grundordnung zu viele Ausnahmen. Damit sind Beschäftigte der Kirchen leider noch nicht umfassend vor Diskriminierungen geschützt."

Bisher drohte Mitarbeitern der katholischen Kirche die Kündigung, wenn sie zum Beispiel gleichgeschlechtlich heiraten, aber auch bei einer zweiten Heirat nach einer Scheidung. Die Bischöfe hatten am Dienstag in Würzburg beschlossen, das zu ändern. Die neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" soll das Arbeitsrecht für 800 000 Beschäftigte der katholischen Kirche und der Caritas reformieren. Damit sie rechtlich bindend wird, müssen die 27 deutschen Bistümer sie noch offiziell verabschieden.

Ataman nannte die neue Grundordnung "einen ersten, zu zögerlichen Schritt" für einen besseren Schutz vor Diskriminierung. "So kann zum Beispiel eine Krankenpflegerin, die in einem kirchlichen Krankenhaus arbeitet, immer noch ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche austritt", sagte sie. "Ich sehe das als Eingriff in die Rechte der Beschäftigten und als Einfallstor für Diskriminierungen".

Die Kirchen zählen den Angaben nach zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. "Der Schutz der Mitarbeitenden vor jeglicher Form von Diskriminierung muss selbstverständlich und für alle Beschäftigen in Deutschland gleich sein. Ausnahmeregelungen, die noch dazu Diskriminierungen möglich machen, sind nicht nachvollziehbar."/bsj/DP/mis