FMA übernimmt neue Aufgaben bei Überwachung von

internationalen Finanzsanktionen. Erster Gesetzesbeschluss des

neuen Nationalrats überträgt Zuständigkeiten von der OeNB an

die FMA.

Wien (APA-ots) - Die Finanzmarktaufsicht übernimmt neue Kompetenzen bei

der

Überwachung und Durchsetzung von internationalen Finanzsanktionen der

EU wie jenen gegen Russland oder den Iran. Der erste

Gesetzesbeschluss des neuen Nationalrats [1] am heutigen Mittwoch

überträgt entsprechende Aufgaben ab 1. Jänner 2026 von der

Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an die FMA. Da die FMA bereits

für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

zuständig ist, erwartet der Gesetzgeber durch die Zusammenlegung der

Kompetenzen unter einem Dach eine effizientere Überwachung.

"Die Zusammenlegung der Überwachung von Geldwäscheprävention und

der Kontrolle der Durchsetzung von Finanzsanktionen unter dem Dach

der FMA ist ein Meilenstein unserer Null-Toleranz-Politik für einen

sauberen Finanzplatz Österreich", begrüßen die FMA-Vorstände Helmut

Ettl und Eduard Müller den Beschluss des Nationalrats. "Die Reform

bündelt die Aufsicht in diesem Bereich in einer Behörde und stärkt

Transparenz und Durchsetzungskraft. Bei Nichteinhaltung oder Umgehung

von Finanzsanktionen drohen ernstzunehmende Konsequenzen wie etwa

Aufsichtsmaßnahmen und spürbare Verwaltungsstrafen samt deren

Veröffentlichung", so Ettl und Müller.

Das vom Nationalrat mit Verfassungsmehrheit verabschiedete

Gesetzespaket setzt zum Teil schon seit Jahren anhängige Empfehlungen

der internationalen Geldwäsche-Experten der Financial Action Task

Force (FATF) und regulatorische Vorgaben der EU um. Gewinnen werden

jene Marktteilnehmer, die sich an die Regeln und den internationalen

Verhaltenskodex halten. Für jene, die Vermögen aus kriminellen

Aktivitäten durch das österreichische Finanzsystem schleusen wollen,

für Oligarchen und Kriminelle wird es noch schwieriger werden, auf

dem Finanzmarkt Österreich Fuß zu fassen.

Weitere Bestimmungen

Die FMA wird nach der Kundmachung des Sanktionengesetzes 2024

auch für die Überwachung der Proliferationsfinanzierung zuständig

sein. Proliferation ist die Weiterverbreitung von atomaren,

biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und

entsprechenden Trägersystemen (z.B. Raketen) sowie der zu deren

Herstellung verwendeten Produkte (z.B. bestimmte Rohstoffe,

Rohprodukte), einschließlich des dazu erforderlichen Know-hows (z.B.

zur Produktion).

Die FMA wird mit der OeNB bei der Überwachung von

Finanzsanktionen bei Kredit- und Finanzinstituten sowie

Zahlungsdienstleistern schon im kommenden Jahr eng kooperieren und

diese Aufgaben ab dem 1. Jänner 2026 vollständig übernehmen. Der

Kreis der Beaufsichtigten wird dabei auf Versicherungen,

Wertpapierfirmen und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen

ausgeweitet, um eine umfassende Einhaltung von Finanzsanktionen zu

gewährleisten. Ferner werden die Bestimmungen zur Transparenz von

wirtschaftlichen Eigentümern genauer normiert, um

Umgehungskonstruktionen bei der Geldwäscherei und bei Sanktionen zu

verhindern.

Zusätzliche Informationen:

- https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk1042#

XXVIII_A_00001 (Parlamentskorrespondenz vom 14. November 2024)

- https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/I/6/fname_1660355.pdf

mit der Begründung des Gesetzesentwurfs

- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/2

[1] Sanktionengesetz 2024, FATF-Prüfungsanpassungsgesetz 2024

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht (FMA)

Boris Gröndahl

Telefon: +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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