APA ots news: Presseaussendung zur 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Wien (APA-ots) - Die 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

(FMSG) fand am 2.

Dezember 2024 statt. Schwerpunktthema war die Entwicklung der

systemischen Risiken aus Fremdkapitalfinanzierungen von

Wohnimmobilien. Das FMSG ist zudem bei seiner Empfehlung eines

Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0% geblieben und hat sein

Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 beschlossen.

KIM-V war effektiv in der Reduktion systemischer Risiken aus

Wohnimmobilienfinanzierungen

Die Kreditvergabestandards, wie Schuldendienst- und

Beleihungsquoten, haben sich seit Inkrafttreten der Kreditinstitute-

Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) deutlich

verbessert. Entsprechend dem letzten Financial Stability Report der

Oesterreichischen Nationalbank Nr. 48 hat sich auf Grund der

nachhaltigen Kreditvergabestandards der KIM-V der Anteil der

ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstiger entwickelt, als es ohne

die verbindliche Regelung der Fall gewesen wäre. Zusammen mit der

gestiegenen Kapitalisierung des Bankensystems hat dies dazu

beigetragen, dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden

negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus

Wohnimmobilienfinanzierung festgestellt werden kann. Für diesen Fall

ist gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen.

Das Gremium weist jedoch ausdrücklich auf weiterhin bestehende

wesentliche Risiken für das Finanzsystem hin - insbesondere im Falle

rückläufiger Kapitalquoten kombiniert mit einer möglichen Rückkehr zu

nicht-nachhaltigen Kreditvergabestandards und einer Entkopplung der

Entwicklung der Immobilienpreise von jener der Einkommen. Das FMSG

erwartet daher von den Instituten weiterhin die Einhaltung der von

der KIM-V etablierten Vergabestandards. Das FMSG hat OeNB und FMA

daher gebeten, zur Sicherung dieser Vergabestandards geeignete

Maßnahmen, wie z.B. Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen, zu

überprüfen.

Für einen zeitnahen Überblick sollte unabhängig davon die

Datenerhebung von einer halbjährlichen auf eine vierteljährliche

Frequenz, wie es für den überwiegenden Teil des aufsichtlichen

Meldewesens üblich ist, umgestellt, und die Ergebnisse sollten in

aggregierter Form regelmäßig veröffentlicht werden.

Festgehalten wird, dass in vielen Ländern des Europäischen

Wirtschaftsraums kreditnehmerbezogene Maßnahmen nicht nur bei

Vorliegen systemischer Risiken eingesetzt werden, sondern ein

struktureller Bestandteil in der Immobilienkreditvergabe sind. Auch

die Europäische Zentralbank (EZB), der Europäische Rat für

Systemrisiken (ESRB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) sehen

diese Maßnahmen als strukturell an - nachhaltige

Kreditvergabestandards sind zu jedem Zeitpunkt ein wichtiges

Fundament stabiler Finanzmärkte.

Antizyklischer Kapitalpuffer

Das Gremium empfiehlt, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0% zu

belassen. Die Kredit-BIP-Lücke ist auch im zweiten Quartal 2024

negativ geblieben.

Das Gremium hat im Jahr 2024 auf Basis von Analysen der OeNB

damit begonnen, die Methodologie zur Identifikation zyklischer

Risiken weiterzuentwickeln. Es ist vorgesehen, dass die neue

Berechnungslogik im Laufe des Jahres 2025 in Kraft gesetzt wird.

Arbeitsprogramm 2025

Das Gremium wird sich auch im Jahr 2025 schwerpunktmäßig mit den

systemischen Risiken aus Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen

auseinandersetzen. Bei den Gewerbeimmobilienfinanzierungen wird das

Gremium die Angemessenheit der Höhe des sektoralen

Systemrisikopuffers nach Vorliegen der ersten Meldedaten nach der

Novelle der EU-Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III [1

] ) evaluieren. Neben der Umstellung auf eine neue methodische

Grundlage für den Antizyklischen Kapitalpuffer stehen auch die

jährlichen Evaluierungen des Puffers für Systemrelevante Institute (

OSII) und der Systemrisiken aus der Hebelfinanzierung Alternativer

Investmentfonds (AIF) auf der Agenda des Gremiums.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine

Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind

Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats,

der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das

FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und

Risikohinweise abgeben.

[1] Novelle der Verordnung (EU) 575/2013

Rückfragehinweis:

Sekretariat des Finanzmarktstabiltätsgremiums

Mag. Marlies Faulmann

Telefon: +43 1 404 20/6900

E-Mail: kontakt@fmsg.at

Website: https://www.fmsg.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom

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