APA ots news: Presseaussendung zur 42. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Wien (APA-ots) - Die 42. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

(FMSG) fand am 3.

Oktober 2024 statt. Schwerpunktthemen waren Empfehlungen zur

Eindämmung der systemischen Risiken aus

Gewerbeimmobilienfinanzierungen, für den Einsatz des

Systemrisikopuffers und des Systemrelevante Institute-Puffers (OSII-

Puffer) sowie zur Beibehaltung des Antizyklischen Kapitalpuffers in

Höhe von 0%. Zudem hat das Gremium auch die jährliche Evaluierung der

systemischen Risiken aus Hebelfinanzierungen Alternativer

Investmentfonds diskutiert.

Systemische Risiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen

Die wachsenden Risiken im Segment der

Gewerbeimmobilienfinanzierungen beschäftigen das Gremium bereits seit

mehreren Sitzungen. Sowohl Ausfallsquoten als auch Risikovorsorgen

von Gewerbeimmobilienkrediten steigen weiter, wobei das Wachstum der

Risikovorsorgen hinter jenem der Ausfälle zurückbleibt, obwohl das

Gremium bereits mehrfach seine Empfehlung an die Banken wiederholt

hat, den Spielraum aus den hohen Gewinnen für höhere Risikovorsorgen

und vorsichtigere Immobilienbewertungen zu nutzen. In seiner 41.

Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass von den im Falle einer

weiteren Verschlechterung des Umfelds einhergehenden potenziellen

Verlusten aus Gewerbeimmobilienkrediten ein erhöhtes Risiko für die

Finanzmarktstabilität in Österreich ausgehen kann. Es hat daher in

dieser Sitzung die weitere Vorgehensweise diskutiert und empfiehlt

vor dem Hintergrund der anhaltend guten Gewinnsituation der Banken

der FMA den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers.

Das Gremium hat das ihm zur Verfügung stehende Set an

Instrumenten evaluiert und den Systemrisikopuffer für die

Teilrisikoposition Gewerbeimmobilienfinanzierungen (sektoraler

Systemrisikopuffer) als geeignet identifiziert. Das Gremium empfiehlt

daher der FMA, einen sektoralen Systemrisikopuffer von zunächst 1%

per 1. Juli 2025 einzuführen. Das FMSG wird die Notwendigkeit

weiterer Erhöhungen in Zusammenschau mit den Auswirkungen der Novelle

der EU-Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III [1] ) auf

die Kapitalerfordernisse der Banken im dritten Quartal 2025 nach

Vorliegen der ersten diesbezüglichen Meldedaten neuerlich evaluieren.

Die Analysen der OeNB haben festgestellt, dass von Finanzierungen

Gemeinnütziger Bauvereinigungen kein systemisches Risiko ausgeht. Das

Gremium empfiehlt daher, diese von der Maßnahme auszunehmen.

Details zur Empfehlung finden sich auf der Homepage des Gremiums.

[link zu FMSG/6/2024]

Strukturelle Systemrisiken

Das Gremium hat in seiner 42. Sitzung die in der 41. Sitzung

begonnene Evaluierung des Systemrisikopuffers und OSII-Puffers

abgeschlossen.

In seiner 41. Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass sich

die strukturellen Systemrisiken in den letzten zwei Jahren nicht

wesentlich verändert haben. Gleichzeitig hat das Gremium

festgestellt, dass sich die Unsicherheiten, mit der im Jahr 2022 die

Begrenzung des Anstiegs der Pufferhöhen begründet waren,

zurückgegangen sind. Daher empfiehlt das Gremium den Abschluss der

Einschleifphase mit den Pufferhöhen, die mit den festgestellten

systemischen Risiken konsistent sind und bereits im Zuge der

Begründung zur Kapitalpufferverordnung [2] veröffentlicht wurden.

Zudem empfiehlt das Gremium neue Bandbreiten ("Buckets") für die

Bemessung des OSII-Puffers, um eine nach der Höhe der Systemrelevanz

differenziertere Pufferrate, wie sie auch international üblich ist,

zu gewährleisten. Das Gremium berücksichtigt in der Höhe der

empfohlenen Puffer auch Überlappungen. Aufgrund des Abschlusses der

Einschleifphase und der Einführung der neuen Buckets verändert sich

die Höhe des OSII-Puffers: Sie steigt bei drei Banken auf

unkonsolidierter Ebene sowie bei zwei Banken auf konsolidierter

Ebene, und sie sinkt bei einer Bank auf konsolidierter Ebene.

Die Höhe des Systemrisikopuffers kann im Vergleich zum Jahr 2022

unverändert bleiben. Das Gremium empfiehlt allerdings, eine

zusätzliche Bank auf unkonsolidierter Ebene aufgrund ihrer Position

im österreichischen Bankensystem mit dem Systemrisikopuffer zu

erfassen.

Details zur Empfehlung mit der Auswahl der Banken und deren

Pufferhöhen finden sich auf der Homepage des Gremiums [link zu

FMSG/4/2024] . Mit dieser Empfehlung leistet das FMSG in Erfüllung

seines gesetzlichen Auftrag nach § 13 FMABG einen Beitrag dazu, die

Resilienz des österreichischen Bankensystems gegenüber Finanzkrisen

zu erhöhen und die adversen Auswirkungen von Problemen eines

systemrelevanten Instituts zu reduzieren.

Antizyklischer Kapitalpuffer

Das Gremium bleibt bei seiner Empfehlung eines Antizyklischen

Kapitalpuffers in Höhe von 0%. Die Kredit-BIP-Lücke ist bis zum

ersten Quartal 2024 weiterhin deutlich unter dem kritischen

Schwellenwert geblieben [ Link zu FMSG/5/2024 ].

Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds

Von der Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds (AIF) in

Österreich gehen derzeit keine Systemrisiken für das Finanzsystem

oder Risiken für das langfristige Wirtschaftswachstum in Österreich

aus. Auch im europäischen Vergleich ist die Hebelfinanzierung

österreichischer AIF gering. Allerdings weisen Immobilienfonds eine

hohe Liquiditätsinkongruenz zwischen Veranlagungsseite und

Anteilsscheinrücknahme auf, die auch im europäischen Vergleich

auffällig ist. Österreichische Investmentfonds insgesamt weisen

hingegen nur eine geringe Liquiditätsinkongruenz auf.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine

Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind

Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats,

der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das

FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und

Risikohinweise abgeben.

[1] Novelle der Verordnung (EU) 575/2013

[2] Novelle der Kapitalpuffer-Verordnung 2021 (KP-V 2021) der

FMA, BGBl. II Nr 469/2022

Rückfragehinweis:

Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums

z.Hd. Mag. Maria-Elisabeth Faulmann, MiM

(+43-1) 404 20-6900

kontakt@fmsg.at

https://www.fmsg.at

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