APA ots news: Presseaussendung zur 33. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Wien (APA-ots) - Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in der 33.
Sitzung am 12. September 2022 seine Empfehlungen zum Antizyklischen
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute
(OSII)-Puffer evaluiert und angepasst. Das Gremium hat auch die
tourliche Überprüfung der systemischen Risiken aus der
Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds durchgeführt und keine
maßgeblichen Systemrisiken daraus für das österreichische
Finanzsystem festgestellt.
Evaluierung von Systemrisikopuffer und OSII-Puffer
Das Gremium hat bereits in seiner vorangegangenen 32. Sitzung
ausführlich die positiven Effekte der Pufferentscheidungen der
letzten Jahre dargelegt, die wesentlich zu einer erhöhten
Risikotragfähigkeit des österreichischen Bankensektors beigetragen
haben. Allerdings hatte das Gremium auch festgestellt, dass die
strukturellen Systemrisiken weiter bestehen und zudem die
Kapitalausstattung der österreichischen Banken im europäischen
Vergleich unterdurchschnittlich geblieben ist.
Das Gremium hat in seiner aktuellen Empfehlung beschlossen, die
Additivität des Systemrisikopuffers und des OSII-Puffers gemäß
revidierter EU-Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements
Directive, CRD V) nach der Pandemie-bedingten Begrenzung im Jahr 2020
nun effektiv werden zu lassen. Festgehalten wurde, dass sich die
beiden Puffer in ihrer Wirkung insofern ergänzen als der kombinierte
Einsatz eine Reduktion beider Puffer erlaubt. Die neuen
Pufferanforderungen adressieren die erhöhten Systemrisiken effektiv,
in dem sie die Kapitalisierung der österreichischen Banken auch im
internationalen Vergleich verbessern und so im Ergebnis das
Top-Rating des österreichischen Bankensystems gewährleisten. Dadurch
wird die Intermediationsfunktion des österreichischen Bankensystems
und damit die effiziente Refinanzierung der Realwirtschaft auch in
Zeiten potenzieller Stresssituationen sichergestellt.
Das FMSG empfiehlt daher der FMA, die Höhen von Systemrisikopuffer
und OSII-Puffer entsprechend anzupassen. Das Gremium hat dabei
festgestellt, dass zwar die Unsicherheiten aus der Covid 19-Pandemie
zurückgegangen, aber neue Unsicherheiten wie russischer Angriffskrieg
in der Ukraine, gestiegene Energiepreise und hohe Inflation dazu
gekommen sind. Daher spricht sich das Gremium dafür aus, die
additiven Erfordernisse aus Systemrisikopuffer und OSII-Puffer
vorerst mit zusätzlich 0,5 Prozentpunkten festzusetzen. Das Gremium
empfiehlt bei den Banken mit Puffererhöhungen eine schrittweise
Anpassung im Ausmaß von 0,25 Prozentpunkten pro Jahr, bis die volle
Höhe der Puffer erreicht ist. Details zur Kalibrierung der Höhen des
Systemrisiko- und OSII-Puffers und zur Auswahl der Banken finden sich
in der Empfehlung. Das Gremium erwartet keine signifikanten
Auswirkungen auf die Kreditversorgung, was sich auch schon bei
Pufferentscheidungen - sowohl in Österreich als auch in anderen
EU-Ländern - in der Vergangenheit gezeigt hat.
Empfehlung zum Antizyklischen Kapitalpuffer
Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP weiterhin bei 0 Prozent der
risikogewichteten Aktiva zu belassen. Der Indikator zur
Kredit-BIP-Lücke ist im ersten Quartal 2022 aufgrund des
außergewöhnlich hohen BIP-Wachstums auf 0,3 Prozentpunkte gefallen
und liegt damit unter dem relevanten Schwellenwert von 2
Prozentpunkten. Ungeachtet dessen weisen die Zusatzindikatoren zur
Fehlbepreisung von Risiken, Solidität der Bankbilanzen,
Kreditentwicklung und Entwicklung von Immobilienpreisen weiterhin auf
erhöhte zyklische Systemrisiken im Finanzsystem hin. Insbesondere
weisen die Wohnbau- und Unternehmenskredite sehr robuste
Wachstumsraten auf. In der 34. Sitzung werden erstmals Daten zur
Wirksamkeit der
Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V),
die mit 1. August in Kraft getreten ist, vorliegen. Zudem werden die
Auswirkungen der hohen Inflationsraten und der steigenden Zinssätze
auf das Kreditwachstumsraten vertiefend zu evaluieren sein.
Evaluierung der systemischen Risiken aus der Hebelfinanzierung
Alternativer Investmentfonds
Das FMSG hat seine jährliche Analyse zu Alternativen Investmentfonds
(AIF) abgeschlossen. Dabei konnte das Gremium aus der
Hebelfinanzierung der AIF keine maßgeblichen Systemrisiken im
Finanzsystem oder wesentliche Risiken von Marktstörungen in einzelnen
oder mehreren Marktsegmenten sowie für das langfristige
Wirtschaftswachstum feststellen. Allerdings besteht bei
Immobilienfonds weiterhin eine hohe strukturelle Liquiditätslücke
aufgrund der noch möglichen täglichen Anteilscheinrückgabe trotz
illiquider Veranlagung, wobei die daraus resultierenden Risiken zu
Finanzmarktstabilitätsrisiken beitragen könnten. Mit BGBl. I Nr.
198/2021 wurden jedoch in § 11 ImmoInvFG neue Liquiditätsbestimmungen
eingeführt, welche die Liquiditätsinkongruenzen ab dem Jahr 2027
adressieren. Das Gremium empfiehlt den betroffenen Fonds, diesen
Zeitraum für einen möglichst friktionsfreien Übergang zu nützen.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe
ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter
des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der
Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG
kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und
Risikohinweise abgeben.
Weitere Details unter "Risikohinweise und Empfehlungen" auf der
FMSG-Website: https://www.fmsg.at/publikationen.html
Rückfragehinweis:
Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums
z.Hd. Dr. Christian Gutlederer
(+43-1) 404 20-6900
kontakt@fmsg.at
https://www.fmsg.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
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