APA ots news: Presseaussendung zur 33. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Wien (APA-ots) - Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in der 33.

Sitzung am 12. September 2022 seine Empfehlungen zum Antizyklischen

Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute

(OSII)-Puffer evaluiert und angepasst. Das Gremium hat auch die

tourliche Überprüfung der systemischen Risiken aus der

Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds durchgeführt und keine

maßgeblichen Systemrisiken daraus für das österreichische

Finanzsystem festgestellt.

Evaluierung von Systemrisikopuffer und OSII-Puffer

Das Gremium hat bereits in seiner vorangegangenen 32. Sitzung

ausführlich die positiven Effekte der Pufferentscheidungen der

letzten Jahre dargelegt, die wesentlich zu einer erhöhten

Risikotragfähigkeit des österreichischen Bankensektors beigetragen

haben. Allerdings hatte das Gremium auch festgestellt, dass die

strukturellen Systemrisiken weiter bestehen und zudem die

Kapitalausstattung der österreichischen Banken im europäischen

Vergleich unterdurchschnittlich geblieben ist.

Das Gremium hat in seiner aktuellen Empfehlung beschlossen, die

Additivität des Systemrisikopuffers und des OSII-Puffers gemäß

revidierter EU-Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements

Directive, CRD V) nach der Pandemie-bedingten Begrenzung im Jahr 2020

nun effektiv werden zu lassen. Festgehalten wurde, dass sich die

beiden Puffer in ihrer Wirkung insofern ergänzen als der kombinierte

Einsatz eine Reduktion beider Puffer erlaubt. Die neuen

Pufferanforderungen adressieren die erhöhten Systemrisiken effektiv,

in dem sie die Kapitalisierung der österreichischen Banken auch im

internationalen Vergleich verbessern und so im Ergebnis das

Top-Rating des österreichischen Bankensystems gewährleisten. Dadurch

wird die Intermediationsfunktion des österreichischen Bankensystems

und damit die effiziente Refinanzierung der Realwirtschaft auch in

Zeiten potenzieller Stresssituationen sichergestellt.

Das FMSG empfiehlt daher der FMA, die Höhen von Systemrisikopuffer

und OSII-Puffer entsprechend anzupassen. Das Gremium hat dabei

festgestellt, dass zwar die Unsicherheiten aus der Covid 19-Pandemie

zurückgegangen, aber neue Unsicherheiten wie russischer Angriffskrieg

in der Ukraine, gestiegene Energiepreise und hohe Inflation dazu

gekommen sind. Daher spricht sich das Gremium dafür aus, die

additiven Erfordernisse aus Systemrisikopuffer und OSII-Puffer

vorerst mit zusätzlich 0,5 Prozentpunkten festzusetzen. Das Gremium

empfiehlt bei den Banken mit Puffererhöhungen eine schrittweise

Anpassung im Ausmaß von 0,25 Prozentpunkten pro Jahr, bis die volle

Höhe der Puffer erreicht ist. Details zur Kalibrierung der Höhen des

Systemrisiko- und OSII-Puffers und zur Auswahl der Banken finden sich

in der Empfehlung. Das Gremium erwartet keine signifikanten

Auswirkungen auf die Kreditversorgung, was sich auch schon bei

Pufferentscheidungen - sowohl in Österreich als auch in anderen

EU-Ländern - in der Vergangenheit gezeigt hat.

Empfehlung zum Antizyklischen Kapitalpuffer

Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP weiterhin bei 0 Prozent der

risikogewichteten Aktiva zu belassen. Der Indikator zur

Kredit-BIP-Lücke ist im ersten Quartal 2022 aufgrund des

außergewöhnlich hohen BIP-Wachstums auf 0,3 Prozentpunkte gefallen

und liegt damit unter dem relevanten Schwellenwert von 2

Prozentpunkten. Ungeachtet dessen weisen die Zusatzindikatoren zur

Fehlbepreisung von Risiken, Solidität der Bankbilanzen,

Kreditentwicklung und Entwicklung von Immobilienpreisen weiterhin auf

erhöhte zyklische Systemrisiken im Finanzsystem hin. Insbesondere

weisen die Wohnbau- und Unternehmenskredite sehr robuste

Wachstumsraten auf. In der 34. Sitzung werden erstmals Daten zur

Wirksamkeit der

Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V),

die mit 1. August in Kraft getreten ist, vorliegen. Zudem werden die

Auswirkungen der hohen Inflationsraten und der steigenden Zinssätze

auf das Kreditwachstumsraten vertiefend zu evaluieren sein.

Evaluierung der systemischen Risiken aus der Hebelfinanzierung

Alternativer Investmentfonds

Das FMSG hat seine jährliche Analyse zu Alternativen Investmentfonds

(AIF) abgeschlossen. Dabei konnte das Gremium aus der

Hebelfinanzierung der AIF keine maßgeblichen Systemrisiken im

Finanzsystem oder wesentliche Risiken von Marktstörungen in einzelnen

oder mehreren Marktsegmenten sowie für das langfristige

Wirtschaftswachstum feststellen. Allerdings besteht bei

Immobilienfonds weiterhin eine hohe strukturelle Liquiditätslücke

aufgrund der noch möglichen täglichen Anteilscheinrückgabe trotz

illiquider Veranlagung, wobei die daraus resultierenden Risiken zu

Finanzmarktstabilitätsrisiken beitragen könnten. Mit BGBl. I Nr.

198/2021 wurden jedoch in § 11 ImmoInvFG neue Liquiditätsbestimmungen

eingeführt, welche die Liquiditätsinkongruenzen ab dem Jahr 2027

adressieren. Das Gremium empfiehlt den betroffenen Fonds, diesen

Zeitraum für einen möglichst friktionsfreien Übergang zu nützen.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe

ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter

des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der

Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG

kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und

Risikohinweise abgeben.

Weitere Details unter "Risikohinweise und Empfehlungen" auf der

FMSG-Website: https://www.fmsg.at/publikationen.html

Rückfragehinweis:

Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums

z.Hd. Dr. Christian Gutlederer

(+43-1) 404 20-6900

kontakt@fmsg.at

https://www.fmsg.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0093 2022-09-14/11:50