Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) stellt

klar: die in Werbemitteilungen der "HappyCoins" aufgestellte

Behauptung, dieses angebliche Krypto-Asset sei von der FMA genehmigt

worden und unterstehe ihrer laufenden Aufsicht, ist falsch. Die

insbesondere auf transformationsmanagers.at[1], boerse-social.com[2]

sowie linkedin.com[3] verbreitete Information, "(Inbox:) FMA

genehmigt HappyCoins", entbehrt jeglicher Grundlage. Sie erweckt den

falschen Anschein einer - tatsächlich nicht erfolgten - Genehmigung

der FMA, sowie dass die FMA als (vorgeblich) aufsichtsrechtlich

zuständige Behörde die Produkte der HappyCoins bzw. deren Einsatz

oder Vertrieb aufsichtsrechtlich anerkannt oder gebilligt habe, oder

gar laufend beaufsichtige. Die FMA hat daher den Anbieter zum

Widerruf und zur sofortigen Löschung dieser Behauptung aufgefordert;

bisher vergeblich.

Die FMA warnt daher, diese falsche Tatsachenbehauptung suggeriere

in irreführender Weise eine Sicherheit, die so nicht gegeben ist.

Jedenfalls wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass zwischen der

FMA als Aufsichtsbehörde und der Qualität der Produkte der HappyCoins

ein Zusammenhang bestünde.

* * *

[1] https://transformationsmanagers.at/#gref

[2] https://at.linkedin.com/in/peter-bohrn-0613b2a6

[3]

https://boerse-social.com/2021/06/15/inbox_fma_genehmigt_happycoins

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

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OTS0078 2022-10-19/10:30