Die aktuelle Ausgabe erläutert wie "Beschwerden über

Finanzdienstleister" rasch und zufriedenstellend zu lösen

sind.

Wien (APA-ots) - 2021 hatten konzessionierte Finanzdienstleister zusammen

rund 143.000 Beschwerden von Kundinnen und Kunden zu bearbeiten.

Davon betrafen 93,4% Banken, 6,4% Versicherungsunternehmen und 0,2%

Wertpapierdienstleister. Die häufigsten Beschwerdegründe waren

mangelhafte, unverständliche, irreführende oder gänzlich fehlende

Kundeninformationen, zu hohe oder intransparente Kosten und Gebühren

sowie nicht funktionierende Online Services. In 680 Fällen wandten

sich Verbraucher an die FMA, da sie mit der angebotenen

Beschwerdebehebung des Finanzdienstleisters nicht einverstanden

waren. Insgesamt nahm die Zahl der Kundenbeschwerden in den

vergangenen Jahren damit merklich zu.

Zweistufiges System des Beschwerdemanagements

"Das zweistufige System des Beschwerdemanagements im Finanzsektor

bewährt sich. Die FMA überwacht, dass von ihr beaufsichtigte

Unternehmen funktionstüchtige, leicht zugängliche Kanäle betreiben,

um Beschwerden von Kundinnen und Kunden rasch, effizient und effektiv

zu bearbeiten. Wird einem Verbraucher keine zufriedenstellende Lösung

für sein Anliegen oder Problem angeboten, kann er sich in einem

zweiten Schritt direkt an die FMA als Aufsichtsbehörde wenden," so

der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: "In der

aktuellen Ausgabe unserer Verbraucherinformationsreihe `Reden wir

über Geld!Ž informieren wir in klarer und einfacher Sprache, wie das

Beschwerdemanagement am Markt der konzessionierten

Finanzdienstleister organisiert ist und welche Rechte und Pflichten

Kundinnen und Kunden haben."

Der erste Schritt ist immer eine schriftliche Beschwerde an den

eigenen Vertragspartner, die Bank, die Versicherung oder den

Wertpapierdienstleister. Beaufsichtigte Unternehmen sind

verpflichtet, Angaben zum Beschwerdeverfahren auf leicht zugängliche

Weise zu veröffentlichen, zum Beispiel in Broschüren, Merkblättern,

Vertragsunterlagen oder auf der Website. Sie müssen eindeutige,

genaue und aktuelle Informationen zum Beschwerdeverfahren geben,

insbesondere zur Einreichung der Beschwerde, zur

Beschwerdebearbeitung und zur Dauer des Beschwerdeverfahrens. In der

Regel wird dann mit dem Unternehmen selbst eine individuelle Lösung

für Probleme gefunden. Gelingt dies nicht, obliegt es Ombudsleuten,

Schieds- und Schlichtungsstellen beziehungsweise ordentlichen

Gerichten, individuelle Lösung zu finden oder eine Entscheidung zu

treffen.

Die FMA hat als Aufsichtsbehörde strikt Neutralität und

Objektivität walten zu lassen und darf daher in einem

Beschwerdeverfahren nicht Partei ergreifen, weder für das

beaufsichtigte Unternehmen noch für deren Kundinnen oder Kunden. Sie

ist aber dem kollektiven Verbraucherschutz verpflichtet und prüft

Beschwerden dahingehend, ob sich die Unternehmen an die

aufsichtsrechtlichen Vorschriften, insbesondere auch an die

Regelungen zum Beschwerdeverfahren, halten. Die der FMA zur Verfügung

gestellten Beschwerdedaten werden von ihr insbesondere in der

Aufsichtstätigkeit vielfach genutzt, fließen in ihre Prüfplanung ein,

dienen dem FMA-internen Risiko-Scoring sowie internen Peer-Group

Vergleichen und werden in den Managementgesprächen mit

beaufsichtigten Unternehmen thematisiert. Zusätzlich dienen

Beschwerdedaten der Marktüberwachung sowie dem Market Monitoring, um

aktuelle Markttrends zu analysieren.

Kundenbeschwerden werden zudem systematisch analysiert, um die

Verbraucherinformation der FMA ständig zu aktualisieren und

weiterzuentwickeln. Die entsprechenden Informationen werden in

einfacher und verständlicher Sprache aufbereitet und den Verbrauchern

im Rahmen des "Finanz ABC" auf der FMA-Website, in

Frage&Antwort-Formaten oder etwa in dem monatlich erscheinenden

FMA-Verbraucherinformationsformat "Reden wir über Geld" erklärt.

Die aktuelle Ausgabe von "Reden wir über Geld" zum Thema

"Beschwerden über Finanzdienstleister" finden Sie unter folgendem

[Link]

(https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/beschwerden-ueber-finanzdienstle

ister/).

Rückfragehinweis:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher):

+43/(0)1/24959-6006

+43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0075 2022-10-27/10:34