APA ots news: FMA untersagt der European American Investment Bank AG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Daraus folgt auch ein behördlicher Zahlungsstopp. Einlagen von

bis zu 100.000 werden von der Einlagensicherung gemäß den

gesetzlichen Bestimmungen erstattet.

Wien (APA-ots) - Die FMA hat der European American Investment Bank AG

(Euram Bank),

mit Sitz in 1010 Wien, Schottenring 18, per Mandatsbescheid mit

sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs

untersagt. Daraus folgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung

der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren

Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind. Dies hat

den Einlagensicherungsfall ausgelöst: Die Einlagensicherung AUSTRIA

Ges.m.b.H. hat grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen jedem

Einleger dieser Bank einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten

Einlagen zu erstatten.

Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa

Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und

Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu

einer Höhe von 100.000 oder Gegenwert in fremder Währung pro

Einleger. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Betrag bis zu

500.000 erstattet werden. Die Einlagensicherung arbeitet bereits eng

mit der Euram Bank zusammen, um die ordnungsgemäße Auszahlung zu

organisieren. Die Einlagensicherung muss dabei auch allfällige

Geldwäscheprüfungen berücksichtigen.

Betroffene Einleger können sich auch telefonisch an die

Einlagensicherung wenden:

Hotline national: 0800 404345

Hotline international: +43 (1) 3589034

https://www.einlagensicherung.at

Die Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie

zusätzlich die Bestellung des Rechtsanwalts und Wirtschaftsprüfers

MMag. Dr. Gerd Konezny zur fachkundigen Aufsichtsperson (

Regierungskommissär) des Kreditinstitutes war zum Schutz der

Gläubigerinteressen notwendig. Weder wurde eine für den Fortbetrieb

der Bank erforderliche Kapitalerhöhung iHv mindestens 25 Mio.

beschlossen, noch konnte eine erfolgreiche Selbstabwicklung schlüssig

und plausibel dargestellt werden. Die ernste wirtschaftliche Lage der

Bank hat dabei im Wesentlichen zwei Ursachen: Erstens die

gravierenden Mängel in der Geldwäscheprävention, die das

Neugeschäftsverbot erforderlich machen und damit künftige und neue

Erträge der Bank bis auf weiteres ausschließen. Zweitens der enorme

Wertberichtigungsbedarf im Kreditportfolio, welcher aus der

Kreditvergabepraxis der Bank der letzten Jahre resultiert.

Rückfragehinweis:

FMA-Mediensprecher

Boris Gröndahl

Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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