APA ots news: FMA-Publikation "Reden wir über Geld" erklärt Konsumenten, was die nachhaltigen Kredit-Vergabestandards tatsächlich bedeuten. - ANHANG
Wien (APA-ots) - In der aktuellen Ausgabe ihrer
Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld" erläutert die FMA,
welchen Zweck die nun rechtlich verbindlichen Standards für eine
nachhaltige Immobilienkreditvergabe für Kreditnehmer haben und was
diese für sie tatsächlich bedeuten. "Bei der Kreditvergabe muss die
Rückzahlungsfähigkeit im Vordergrund stehen, nicht die
hypothekarische Besicherung des Kredits", so der Vorstand der FMA.
"Wir wollen, dass Kreditnehmer ihr Wohnbaudarlehen selbst bei einer
Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage ordnungsgemäß bedienen
und zurückzahlen können, ansonsten droht, dass zu den
wirtschaftlichen Schwierigkeiten noch der Verlust der eigenen vier
Wände hinzukommt", so Helmut Ettl und Eduard Müller. Das
langanhaltende Niedrigzinsumfeld, die rasant steigenden
Immobilienpreise sowie der scharfe Wettbewerb der Banken
untereinander hatten in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass bei
der Kreditfinanzierung privaten Wohnraums immer öfter die finanzielle
Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers bis an deren Grenze ausgereizt
wurde. Angesichts der bereits eingeleiteten Zinswende, signifikant
steigender Lebenshaltungskosten, einem sehr fragilen wirtschaftlichen
Umfeld sowie einem drohenden Immobilienpreisverfall sei eine
vorsichtige und nachhaltige Kreditvergabe das Gebot der Stunde, so
der Vorstand der FMA.
Prinzipien einer nachhaltigen Immobilien-Kreditvergabe
Die FMA hat daher, auch auf Anordnung des österreichischen
Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG), die international üblichen
Prinzipien für eine angemessene und nachhaltige
Immobilienkreditvergabe, die bereits bisher anempfohlen waren, im
Wege einer Verordnung[1] auch in Österreich rechtsverbindlich
gemacht:
* Die Schuldendienstquote darf maximal 40% betragen. Das heißt, die
jährlichen Rückzahlungen aller Kredite eines Kunden dürfen nicht mehr
als 40% des verfügbaren Jahresnettoeinkommens ausmachen. Dies soll
sicherstellen, dass selbst bei unvorhergesehenen wirtschaftlichen
Schwierigkeiten genügend finanzieller Spielraum vorhanden ist, um den
Kredit noch bedienen zu können.
* Die Beleihungsquote darf maximal 90% des Wertes der Immobilie
(oder anderer Sicherheiten) betragen. Das heißt, der Kreditnehmer
braucht zur Finanzierung des Projektes mindestens 20% Eigenmittel,
denn zum Preis/Wert der Immobilie kommen in der Regel zusätzlich noch
rund 10% Nebenkosten hinzu.
* Die Kreditlaufzeit darf maximal 35 Jahre betragen. Einerseits,
damit der Kredit bei Übertritt in den Ruhestand - und den damit in
der Regel verknüpften Einkommenseinbußen - möglichst zurückgezahlt
ist. Andererseits, damit nicht durch unrealistisches Strecken der
Laufzeit die Kreditrückzahlungsrate künstlich unter die Begrenzung
der Schuldendienstquote gedrückt wird.
* Um Renovierungen und Sanierungen - insbesondere den Umstieg von
fossilen auf erneuerbare Energieträger - zu erleichtern, sind
Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 von
diesen Vorgaben ausgenommen.
Werden diese Prinzipien eingehalten, ist davon auszugehen, dass
sich der Kreditnehmer nach vernünftigem Ermessen seinen Wohntraum
auch nachhaltig erfüllen kann. Können sie aber nicht eingehalten
werden, ist es besser, dass der Kreditnehmer seine
Wunschvorstellungen an seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
anpasst: etwa eine kleinere Wohnung, eine nicht ganz so teure Lage
oder ganz so tolle Ausstattung. Oder aber, er kann zusätzliche
Finanzquellen erschließen oder Besicherungen beibringen.
Eine gesetzliche Verordnung kann nie alle möglichen Besonderheiten
und individuellen Umstände eines Kreditwerbers erfassen. Die FMA
gesteht daher jeder Bank spezifisch begrenzte Ausnahmekontingente bei
der Kreditvergabe zu, um einem Kunden, der ein Kriterium nicht
erfüllt, trotzdem einen Immobilienkredit gewähren zu können, wenn die
Leistbarkeit auf andere Weise nachgewiesen werden kann.
Die Ausgabe "Immobilienkredite - was ist neu?" der
FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld" finden Sie
unter dem Link:
[https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/] (http://)
* * *
[1] Die
"Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung
(KIM-VO)" trat mit 1. August 2022 in Kraft.
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
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