APA ots news: FMA-Publikation "Reden wir über Geld" erklärt Konsumenten, was die nachhaltigen Kredit-Vergabestandards tatsächlich bedeuten. - ANHANG

Wien (APA-ots) - In der aktuellen Ausgabe ihrer

Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld" erläutert die FMA,

welchen Zweck die nun rechtlich verbindlichen Standards für eine

nachhaltige Immobilienkreditvergabe für Kreditnehmer haben und was

diese für sie tatsächlich bedeuten. "Bei der Kreditvergabe muss die

Rückzahlungsfähigkeit im Vordergrund stehen, nicht die

hypothekarische Besicherung des Kredits", so der Vorstand der FMA.

"Wir wollen, dass Kreditnehmer ihr Wohnbaudarlehen selbst bei einer

Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage ordnungsgemäß bedienen

und zurückzahlen können, ansonsten droht, dass zu den

wirtschaftlichen Schwierigkeiten noch der Verlust der eigenen vier

Wände hinzukommt", so Helmut Ettl und Eduard Müller. Das

langanhaltende Niedrigzinsumfeld, die rasant steigenden

Immobilienpreise sowie der scharfe Wettbewerb der Banken

untereinander hatten in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass bei

der Kreditfinanzierung privaten Wohnraums immer öfter die finanzielle

Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers bis an deren Grenze ausgereizt

wurde. Angesichts der bereits eingeleiteten Zinswende, signifikant

steigender Lebenshaltungskosten, einem sehr fragilen wirtschaftlichen

Umfeld sowie einem drohenden Immobilienpreisverfall sei eine

vorsichtige und nachhaltige Kreditvergabe das Gebot der Stunde, so

der Vorstand der FMA.

Prinzipien einer nachhaltigen Immobilien-Kreditvergabe

Die FMA hat daher, auch auf Anordnung des österreichischen

Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG), die international üblichen

Prinzipien für eine angemessene und nachhaltige

Immobilienkreditvergabe, die bereits bisher anempfohlen waren, im

Wege einer Verordnung[1] auch in Österreich rechtsverbindlich

gemacht:

* Die Schuldendienstquote darf maximal 40% betragen. Das heißt, die

jährlichen Rückzahlungen aller Kredite eines Kunden dürfen nicht mehr

als 40% des verfügbaren Jahresnettoeinkommens ausmachen. Dies soll

sicherstellen, dass selbst bei unvorhergesehenen wirtschaftlichen

Schwierigkeiten genügend finanzieller Spielraum vorhanden ist, um den

Kredit noch bedienen zu können.

* Die Beleihungsquote darf maximal 90% des Wertes der Immobilie

(oder anderer Sicherheiten) betragen. Das heißt, der Kreditnehmer

braucht zur Finanzierung des Projektes mindestens 20% Eigenmittel,

denn zum Preis/Wert der Immobilie kommen in der Regel zusätzlich noch

rund 10% Nebenkosten hinzu.

* Die Kreditlaufzeit darf maximal 35 Jahre betragen. Einerseits,

damit der Kredit bei Übertritt in den Ruhestand - und den damit in

der Regel verknüpften Einkommenseinbußen - möglichst zurückgezahlt

ist. Andererseits, damit nicht durch unrealistisches Strecken der

Laufzeit die Kreditrückzahlungsrate künstlich unter die Begrenzung

der Schuldendienstquote gedrückt wird.

* Um Renovierungen und Sanierungen - insbesondere den Umstieg von

fossilen auf erneuerbare Energieträger - zu erleichtern, sind

Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 von

diesen Vorgaben ausgenommen.

Werden diese Prinzipien eingehalten, ist davon auszugehen, dass

sich der Kreditnehmer nach vernünftigem Ermessen seinen Wohntraum

auch nachhaltig erfüllen kann. Können sie aber nicht eingehalten

werden, ist es besser, dass der Kreditnehmer seine

Wunschvorstellungen an seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

anpasst: etwa eine kleinere Wohnung, eine nicht ganz so teure Lage

oder ganz so tolle Ausstattung. Oder aber, er kann zusätzliche

Finanzquellen erschließen oder Besicherungen beibringen.

Eine gesetzliche Verordnung kann nie alle möglichen Besonderheiten

und individuellen Umstände eines Kreditwerbers erfassen. Die FMA

gesteht daher jeder Bank spezifisch begrenzte Ausnahmekontingente bei

der Kreditvergabe zu, um einem Kunden, der ein Kriterium nicht

erfüllt, trotzdem einen Immobilienkredit gewähren zu können, wenn die

Leistbarkeit auf andere Weise nachgewiesen werden kann.

Die Ausgabe "Immobilienkredite - was ist neu?" der

FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld" finden Sie

unter dem Link:

[https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/] (http://)

* * *

[1] Die

"Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung

(KIM-VO)" trat mit 1. August 2022 in Kraft.

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0090 2022-09-28/10:45