APA ots news: FMA: Kredite zur Instandsetzung nach Hochwasserschäden fallen nicht in den Anwendungsbereich der KIM-V

Wien (APA-ots) - Zahlreiche Haus- und Wohnungseigentümer:innen stehen

nach den

jüngsten Unwettern in großen Teilen Österreichs vor massiven

Hochwasser- und Sturmschäden. Die Bewohnbarkeit der Immobilien

wiederherzustellen, wird in den nächsten Monaten zu einem Kraftakt

für das ganze Land. Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) weist

vor diesem Hintergrund darauf hin, dass Kredite für die

Instandsetzung nach Naturkatastrophen, die ausschließlich der

Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des eigenen Hauptwohnsitzes

dienen, nicht in den Anwendungsbereich der Kreditinstitute-

Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) fallen, die der

Begrenzung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung dient.

Die in der Verordnung vorgeschriebenen zusätzlichen Vergabekriterien

und Meldeerfordernisse sind daher auf diese Finanzierungen nicht

anwendbar.

Hintergrund zur KIM-V:

Die FMA hat die KIM-V 2022 auf Basis der Empfehlungen des

Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) erlassen. Sie soll Risiken für

die Finanzmarktstabilität hintanhalten, die sich aus der Entkoppelung

von Immobilienpreisen und Gehältern im Laufe des vergangenen

Jahrzehnts in Verbindung mit sich verschlechternden

Kreditvergabestandards ergeben haben.

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht (FMA)

Boris Gröndahl

Telefon: +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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